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Das Ausbildungs-ABC

Das Ausbildungs-ABC

Jahr für Jahr beginnt für mehrere hunderttausend Schulabgänger ein neuer Lebensabschnitt: die Ausbildung. Der Schritt ins Berufsleben bringt viele Veränderungen mit sich – und konfrontiert Azubis mit zahlreichen ungewohnten Regeln und Begriffen. Das Ausbildungs-ABC erklärt die wichtigsten Stichpunkte zu Themen rund um die Ausbildung, von der Stellensuche bis hin zu Rechten und Pflichten.

Über die linke Navigationsspalte gelangst du zu allen Einträgen des Ausbildungs-ABCs.

Der Weg in die Ausbildung

Zu welchem Beruf passen deine Fähigkeiten und Talente? Suchst du nach einer dualen Ausbildung, soll es eine schulische Ausbildung sein – oder ein duales Studium? Um solche Fragen zu beantworten, kannst du dich von verschiedenen Seiten beraten lassen. Zu den häufigsten Anlaufstellen für Berufseinsteiger zählt das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Bundesagentur für Arbeit. Hast du dich für einen Beruf entschieden, kannst du in diversen Jobbörsen nach passenden Ausbildungsplätzen fahnden.

Bewerber, die wegen schlechter Schulleistungen keine Stelle finden, müssen ihren Berufswunsch nicht aufgeben. Speziell für sie gibt es Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) wie das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Dadurch können sie ihre Qualifikationen vertiefen, um bei der nächsten Bewerbungsrunde bessere Chancen zu haben.

Der Ausbildungsvertrag

Das wichtigste Dokument einer betrieblichen Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag. Er fixiert die Kernpunkte des Arbeitsverhältnisses: Dazu gehört die Ausbildungsvergütung, die Ausbildungsdauer, die Probezeit und der Urlaubsanspruch. Soll die Ausbildung verkürzt oder als Teilzeitausbildung gestaltet werden, ist dies im Ausbildungsvertrag festzuhalten. Daneben enthält der Vertrag den Ausbildungsplan: Darin steht, wie der Betrieb die Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans für den betreffenden Beruf umsetzen will. Ist der Ausbildungsvertrag unterzeichnet, nimmt ihn die zuständige Stelle in ihr Register auf.

Die Finanzen

Für viele Azubis stellt die Ausbildungsvergütung das erste regelmäßige Einkommen dar. Zuverlässig landet sie Monat für Monat auf dem Konto – das schafft Planungssicherheit. Große Sprünge sind damit zwar noch nicht möglich. Doch in der Regel reicht es, um finanziell einigermaßen sicher auf eigenen Füßen zu stehen. Die nötige Zeit und Motivation vorausgesetzt, kann man sein Budget parallel zur Ausbildung durch einen Nebenjob aufbessern. Außerdem zahlt der Staat auch nach dem Ende der Schullaufbahn weiterhin Kindergeld.

Vor allem Azubis, die ihren eigenen Haushalt stemmen müssen, sind trotz alldem häufig knapp bei Kasse. Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können sie staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen: Für Azubis in dualen Ausbildungen kommt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage, Azubis in schulischen Ausbildungen können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Rechte und Pflichten

Die berufliche Ausbildung unterliegt in Deutschland anderen Regeln als „normale“ Arbeitsverhältnisse. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält viele einschlägige Bestimmungen, etwa zum Ausbildungsvertrag, zum Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), zur überbetrieblichen Ausbildung, zum Ausbildungszeugnis, zur Ausbildung im Ausland oder zur beruflichen Umschulung. Für minderjährige Azubis ist darüber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) von Bedeutung: Es regelt zum Beispiel die zulässigen Arbeitszeiten und schreibt die ärztliche Erstuntersuchung vor.

Verletzen Azubis ihre im Ausbildungsvertrag dokumentierten Pflichten, kann der Betrieb darauf mit einer Abmahnung reagieren. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen droht sogar die Kündigung. Natürlich können auch Azubis kündigen, wenn die Ausbildung nicht hält, was sie verspricht. Das „sanftere“ Mittel, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen, ist der einvernehmlich geschlossene Aufhebungsvertrag.

Ein weiteres rechtliches Detail beim Eintritt ins Berufsleben: Azubis müssen sich selbst krankenversichern, da ihre Mitgliedschaft in der Familienversicherung der Eltern endet.

Unterstützung bei Problemen

Neue Umgebung, neue Kontakte, neuer Tagesablauf – das Ankommen im Beruf ist für die wenigsten ein Kinderspiel. Es braucht Zeit, sich an die durchgetakteten Abläufe zu gewöhnen und die Aufgaben am Arbeitsplatz in den Griff zu bekommen. Nicht einfacher ist es, im Kollegenkreis den richtigen Ton zu finden und das Privatleben an die veränderten Umstände anzupassen. Dass in den ersten Wochen nicht alles wie am Schnürchen läuft, ist also völlig normal.

Was aber, wenn man sich auch nach der Anfangsphase schwertut? In diesem Fall kann man sich Unterstützung holen. Fachliche Defizite lassen sich zum Beispiel im Rahmen ausbildungsbegleitender Hilfen (abH) abbauen. Bei Fragen zum Jugendarbeitsschutz, zu Problemen im Betrieb oder zu Schwierigkeiten in der Berufsschule hilft unter anderem die Ausbildungsberatung der zuständigen Stellen weiter. In größeren Unternehmen kann man sich mit derartigen Anliegen auch an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden.


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