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Das Berufsbild: 
Rechtspfleger / Rechtspflegerin

Rechtspfleger sind Beamte im gehobenen Justizdienst, die bestimmte gerichtliche Angelegenheiten selbstständig regeln und rechtsgültige Entscheidungen treffen dürfen. Gelegentlich wird der Beruf sogar als eine Art abgespeckte Version des Richterberufs bezeichnet: Viele Aufgaben, die heute in den Händen von Rechtspflegern liegen, wurden früher tatsächlich von Richtern übernommen. Rechtspfleger haben also einen verantwortungsvollen und spannenden Job, der einige Ansprüche an das Studium stellt. 

Rechtspfleger ...

  • arbeiten bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Justizverwaltungen.
  • durchlaufen eine dreijährige Beamtenausbildung im gehobenen Justizdienst.
  • sind nicht an die Weisungen von Vorgesetzten gebunden.
  • nehmen eigenständig Rechtshandlungen vor (z. B. Eintragungen ins Grundbuch, Geldstrafen vollstrecken ...).

Die Aufgaben als Rechtspfleger

Dass Rechtspfleger keinen „gewöhnlichen“ Beruf haben, zeigt sich in ihrer rechtlichen Stellung: Laut dem Rechtspflegergesetz sind sie nicht weisungsgebunden, sondern sachlich unabhängig. Als eigenständige Organe der Rechtspflege fällen sie Entscheidungen in Rechtsbereichen wie Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Grundbuch- oder Registerrecht oder bei Zwangsvollstreckungen. Auch als Geschäfts- oder Gruppenleiter in der Justizverwaltung können Rechtspfleger ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Im Registerrecht verantworten Rechtspfleger beispielsweise Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister. In Nachlassangelegenheiten eröffnen sie Testamente und erteilen Erbscheine, sie ordnen Betreuungen beziehungsweise Vormundschaften an und kontrollieren diese. Oder sie entscheiden im Grundbuchrecht, ob einem Antrag auf Löschung von Grundschulden stattgegeben wird.

Ausbildung und Anforderungen

Wer sich als Rechtspfleger / Rechtspflegerin bewerben will, muss die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss vorweisen. Außerdem sind einige beamtenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft)
  • Bestehen des Auswahlverfahrens (charakterliche, intellektuelle und körperliche bzw. gesundheitliche Eignung)
  • Je nach Bundesland gilt ggf. eine Höchstaltersgrenze

Eine Ausbildung zum Rechtspfleger ist auf Landesebene möglich. Das duale Studium gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Einheiten, die jeweils an der Fachhochschule sowie in Gerichten oder Staatsanwaltschaften abgeleistet werden.

Die Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den Vorgaben der Bundesländer, die sich wiederum oft am Bundesbesoldungsgesetz orientieren. Nach dem Bundesbesoldungsgesetz beträgt das Grundgehalt zu Beginn der Laufbahnausbildung ca. 1.399 Euro (Stand 2024). Zusätzlich erhalten Anwärter gegebenenfalls Zulagen, Vergütungen und Zuschläge (z. B. Familienzuschlag).


Rechtspfleger / Rechtspflegerin

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