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Das Berufsbild:
Gesundheits- und Krankenpfleger /
Gesundheits- und Krankenpflegerin

Wenn hierzulande von der Pflege die Rede ist, fällt schnell das Reizwort „Pflegenotstand“. Tatsächlich herrscht ein Mangel an Pflegefachkräften. Die Ursachen: Die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der chronisch Kranken steigt; gleichzeitig leben immer mehr Menschen alleine und können sich im Bedarfsfall nicht auf ihre Angehörigen verlassen. Glaubt man aktuellen Prognosen, könnte es 2030 in Deutschland rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige geben – und rund eine halbe Million Pflegefachkräfte zu wenig. Kein Wunder, dass Gesundheits- und Krankenpfleger (bis 2004: „Krankenschwester“ und „Krankenpfleger“) geradezu händeringend gesucht werden. Berufseinsteiger erwartet ein anspruchsvoller, menschennaher Job mit viel Verantwortung.

Berufswunsch Krankenpflege? Im Jahr 2020 ist der „Gesundheits- und Krankenpfleger“ im neuen Pflegeberuf „Pflegefachmann / Pflegefachfrau“ aufgegangen.

Gesundheits- und Krankenpfleger ...

  • arbeiten meist in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Sanatorien, Facharztpraxen und bei ambulanten Pflegediensten.
  • begleiten und betreuen Patienten und Pflegebedürftige.
  • behandeln Alte und Kranke nach ärztlicher Anweisung.
  • planen Pflegemaßnahmen, führen sie durch und dokumentieren sie.
  • dienen als Ansprechpartner für Angehörige, Ärzte und Therapeuten.

Die Aufgaben als Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin

Als Gesundheits- und Krankenpfleger unterstützt man Patienten und Pflegebedürftige bei der Bewältigung ihres Alltags. Dazu gehört zum einen die Hilfe zur Selbsthilfe, zum anderen die Koordination der nötigen Betreuung: Im Rahmen der Grundpflege unterstützen die Pflegefachkräfte den Gepflegten bei alltäglichen Verrichtungen wie Ernährung und Körperhygiene. Ferner überwachen sie seine gesundheitliche Entwicklung, organisieren therapeutische Maßnahmen und assistieren bei medizinischen Eingriffen.

Gesundheits- und Krankenpfleger haben jederzeit den Überblick über den Gesundheitszustand des Gepflegten und koordinieren die anfallenden Betreuungsvorhaben. Daher dienen sie als wichtige Bindeglieder zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen, den Krankenkassen sowie Ärzten und Therapeuten. Für den Arbeitsalltag ist vor allem der Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Pflege bedeutend: Stationär kümmert man sich z. B. im Krankenhaus um Patienten, ambulant betreut man die Pflegebedürftigen zu Hause.

Ausbildung und Anforderungen

Als Gesundheits- und Krankenpfleger sorgt man für das Wohlergehen von Alten, Schwachen und Kranken. Verantwortungsbewusstsein, die Bereitschaft zum „Anpacken“ und soziale Intelligenz sind daher unverzichtbar. Ebenso wie Gründlichkeit und Konzentrationsvermögen: Man sollte auch in einem engen Zeitkorsett fehlerfrei und exakt arbeiten können. Wer körperliche Beschwerden verstehen, Medikamente dosieren und ihre Wirkung einschätzen will, braucht außerdem gute Kenntnisse in Mathematik, Biologie und Chemie.

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist bundesweit einheitlich geregelt und wird in Berufsfachschulen für Krankenpflege absolviert. Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit vier Jahre. Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Kombination mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch wer einen landesrechtlich geregelten Pflegeberuf erlernt hat, kann eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger beginnen.

Die Ausbildungsvergütung

Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt es für Gesundheits- und Krankenpfleger nicht. Einige Pflegeschulen erheben Gebühren für die Ausbildung. Ausbildungsträger im öffentlichen Dienst – oder solche, die sich bei der Vergütung daran anlehnen – richten sich nach folgenden tariflichen Monatsvergütungen (AJ = Ausbildungsjahr).

Bund und Gemeinden (TVA-öD)

Bundesländer (TV-L)

1. AJ

2. AJ

3. AJ

ø

1. AJ

2. AJ

3. AJ

ø

1.341 €

1.402 €

1.503 €

1.415 €

1.231 €

1.297 €

1.403€

1.310 €

Quelle: DBB Beamtenbund und Tarifunion (Stand 2024)


Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin

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