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Das ABC der Ausbildung:
Erstuntersuchung (ärztliche Untersuchung)

Als Erstuntersuchung bezeichnet man die ärztliche Untersuchung minderjähriger Berufseinsteiger. Sie ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen wollen, verpflichtend.

Was passiert in der Erstuntersuchung?

Die Erstuntersuchung ist für Minderjährige kostenlos, man kann sie vom eigenen Hausarzt vornehmen lassen. Er prüft, ob man für eine Berufsausbildung grundsätzlich gesundheitlich geeignet ist. Dazu bestimmt er Größe und Gewicht, misst den Blutdruck, horcht Herz und Lunge ab, nimmt eine Urinprobe, begutachtet den Körperbau, prüft die Reflexe und testet das Hör- und Sehvermögen. Außerdem stellt er Fragen zum Gesundheitszustand und eventuellen Beeinträchtigungen.

Insgesamt dauert die ärztliche Untersuchung etwa 30 bis 45 Minuten. Danach erhält man vom Arzt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Darin steht, ob es bestimmte Tätigkeiten gibt, die der Gesundheit und Entwicklung des Azubis schaden können.

Wann findet die Erstuntersuchung statt?

Um den Untersuchungstermin muss man sich als Azubi normalerweise selbst kümmern. Dabei gilt: Der Nachweis über die erfolgte Untersuchung darf beim Ausbildungsbeginn höchstens 14 Monate alt sein. Zu lange sollte man mit der Terminvereinbarung aber nicht warten – ohne die ärztliche Bescheinigung kann man die Ausbildung nicht aufnehmen. Und vor der Erstuntersuchung ist noch etwas Vorarbeit nötig: Man muss zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen, der dann beim Arzt vorzuzeigen ist. Diesen Schein erhält man meist in Bürgerbüros oder Einwohnermeldeämtern nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

In den letzten drei Monaten des ersten Ausbildungsjahrs müssen minderjährige Azubis zur ersten Nachuntersuchung erscheinen. Die entsprechende Bescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am Ende des ersten Ausbildungsjahrs vorliegen. Ansonsten darf er den Azubi nicht weiterbeschäftigen.


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