Wer eine duale Ausbildung oder schulische Ausbildung durchläuft, muss dafür Wege zwischen dem Wohnort und den Ausbildungsstätten zurücklegen. Dadurch entstehen Fahrtkosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein staatlicher Zuschuss oder eine Erstattung durch den Arbeitgeber möglich.
Ob die Fahrtkosten erstattet werden oder nicht, ist von Fall zu Fall verschieden. Ausbildungsbetriebe sind dazu grundsätzlich nicht verpflichtet. Manche Tarifverträge enthalten allerdings entsprechende Klauseln, an die sich die vertragsgebundenen Unternehmen halten müssen. Eine Erstattungspflicht besteht auch, wenn der Azubi auf Wunsch des Betriebs eine andere Berufsschule besucht als die eigentlich zuständige: Dann muss der Arbeitgeber zumindest für die Fahrtkosten zur Berufsschule aufkommen.
Einen generellen Anspruch auf einen staatlichen Fahrtkostenzuschuss haben Azubis, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Abgesehen davon bezuschussen viele Kommunen und Landkreise die Fahrtkosten zur Berufsschule.
Für Wege zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsfachschule greift die Entfernungspauschale, im Volksmund „Pendlerpauschale“ genannt: Sie beträgt 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Anrechnen lässt sich allerdings nur der einfache Weg, also nicht die Gesamtstrecke für den Hin- und Rückweg. Außerdem kann man in der Regel nur die kürzeste Distanz zwischen Start- und Zielort veranschlagen. Pro Jahr dürfen Azubis maximal 4.500 Euro an Fahrtkosten geltend machen. Es sei denn, man reist mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln – dann sind noch höhere Beträge möglich.
Für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Berufsschule gilt nicht die Entfernungspauschale, sondern die Dienstreisepauschale. Sie berücksichtigt die volle Strecke, also den Hinweg und den Rückweg. Bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für die niedrigste Beförderungsklasse erstattet. Fahrten mit dem Moped, Mofa oder Motorrad können mit 20 Cent pro Kilometer abgesetzt werden, für Fahrten mit dem Pkw liegt dieser Betrag bei 30 Cent pro Kilometer.
Wie hoch man die Fahrtkosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung ansetzen kann, zeigen folgende Formeln:
Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb/zur Berufsfachschule (Entfernungspauschale) = Arbeitstage im Betrieb/Tage in der Berufsfachschule x Strecke in Kilometern (einfache Fahrt) x 0,30 Euro
Fahrtkosten zur Berufsschule (Dienstreisepauschale) = Berufsschultage x Strecke in Kilometern (Hin- und Rückfahrt) x 0,20/0,30 Euro
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Fahrtkostenrechner: Wie hoch liegen die jährlichen Fahrtkosten? Dieses Tool von „Focus Online“ hilft beim Ausrechnen.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €