Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Erziehungsberechtigte. Ein Anspruch darauf entsteht generell für jedes Kind ab der Geburt bis zur Volljährigkeit. Während der beruflichen Ausbildungsphase des Kindes kann noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs Kindergeld gezahlt werden.
Für minderjährige Kinder besteht allgemein ein Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt für volljährige Söhne und Töchter bis zum 25. Lebensjahr, die für einen Beruf ausgebildet werden. Damit ist nicht nur die betriebliche Ausbildung oder schulische Ausbildung gemeint: Grundsätzlich fallen alle Maßnahmen darunter, die die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermitteln, um eine Erwerbsgrundlage zu schaffen oder zu erhalten. Das umfasst auch weiterführende Ausbildungen und manche Freiwilligendienste. Wehr- oder Zivildienstzeiten können angerechnet werden: Der Kindergeld-Bezug verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum, falls die Ausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus dauert.
Während einer Zweitausbildung kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden. Allerdings darf das Kind nicht bereits regulär erwerbstätig gewesen sein, also mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet haben.
Für arbeitslose Söhne und Töchter kann man bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Bemüht sich das Kind frühzeitig und ernsthaft, aber erfolglos um einen Ausbildungsplatz, lässt sich der Bezugszeitraum bis zum 25. Lebensjahr ausdehnen. In kurzen Übergangsphasen von höchstens vier Monaten – etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn – wird der Bezug nicht unterbrochen.
Das Kindergeld erhält derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet – in der Regel sind das die Eltern. Früher richtete sich die Höhe des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder. Seit 2023 gibt es für jedes Kind pauschal 250 Euro.
Das Kindergeld beantragt man schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Für die meisten Kindergeldempfänger ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die jeweilige Bezüge- bzw. Abrechnungsstelle zugleich auch die Familienkasse. Dem Kindergeld-Antrag sind gegebenenfalls weitere Formulare beizufügen. Geht es um ein volljähriges Kind in Ausbildung, wird beispielsweise eine Erklärung zur Art und Dauer der Ausbildung oder ein Ausbildungsnachweis erwartet.
Fakten zum Kindergeld: Einen kompakten Überblick mit vielen weiterführenden Links liefert der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kindergeld beantragen: Online ausfüllen, ausdrucken, abschicken – die Arbeitsagentur hält alle benötigten Formulare bereit.
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ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €