Eine Krankenversicherung sichert Berufstätige ab, die krankheitsbedingt nicht arbeiten können. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Auch Auszubildende in einer vergüteten Ausbildung müssen sich krankenversichern, da ihre Mitgliedschaft in der Familienversicherung der Eltern beim Ausbildungsbeginn erlischt.
Grundlage der Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip: Alle Versicherungsbeiträge fließen in einen großen Topf, aus dem die Leistungen für Krankheitsfälle finanziert werden. Derzeit erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns; Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3 Prozent. Kommt eine Krankenkasse damit nicht aus, kann sie von ihren Mitgliedern einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen.
Als Krankenkassen bezeichnet man die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören:
Daneben gibt es eine Vielzahl privater Krankenversicherungen. Bei ihnen können sich Angestellte allerdings nur dann vollversichern, wenn sie eine bestimmte Einkommensschwelle überschreiten. Derzeit liegt diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 69.300 Euro.
Eine Krankenkasse übernimmt verschiedene Behandlungs- und Arzneimittelkosten für erkrankte Mitglieder. Außerdem zahlt sie Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert als sechs Wochen. Bis dahin erhalten Azubis wie gehabt ihre Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Das Sozialgesetzbuch V definiert eine Reihe von Pflichtleistungen, die alle gesetzlichen Krankenversicherungen abdecken müssen. Deshalb sind die Leistungskataloge der Krankenkassen weitgehend ähnlich. Tendenziell sind die AOKs und EKs größer und bieten höhere Leistungsumfänge, dafür geht es bei Betriebs- und Innungskrankenkassen persönlicher zu. Viele Krankenkassen werben mit besonderen Zusatzleistungen. Manche belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämien oder Sachleistungen – im Rahmen von Bonus-Tarifen.
Azubis dürfen sich ihre Krankenkasse grundsätzlich selbst aussuchen. Allerdings sollte man seine Wahl spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn getroffen und sie dem Ausbilder mitgeteilt haben. Ansonsten wird man vom Betrieb bei der Krankenkasse versichert, bei der man zuletzt war (in der Regel derjenigen der Eltern).
Anmelden kann man sich bei einer Geschäftsstelle der gewählten Kasse, bei einem Versicherungsvertreter oder oft auch im Internet. Hat man eine Krankenversicherung abgeschlossen, bleibt das Versicherungsverhältnis mindestens 18 Monate lang bestehen. Eine frühere Kündigung ist nur möglich, wenn die Beiträge erhöht werden.
Wer der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen fernbleibt, muss dies dem Betrieb noch am selben Tag vor dem Arbeitsbeginn mitteilen. Dabei ist auch anzugeben, wie lange man voraussichtlich ausfallen wird. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, muss man dem Betrieb am Folgetag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Theoretisch kann der Arbeitgeber dieses Attest sogar schon am ersten Krankheitstag verlangen.
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ISBN 978-3-941356-03-0
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