Auszubildende, die finanzielle Unterstützung benötigen, können sich um staatliche Förderung bemühen. Duale Ausbildungen werden durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert, schulische Ausbildungen mit BAföG-Geldern bezuschusst. Wer auf beides keinen Anspruch hat, sollte prüfen, ob stattdessen Wohngeld während der Ausbildung bezogen werden kann. Das Wohngeld ist ein gesetzlich verankerter Zuschuss zu den Wohnkosten, der Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen entlastet.
Einen allgemeinen Anspruch auf Wohngeld gibt es in der Ausbildung nicht. In den gängigen Förderformaten BAB und BAföG sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt. Erfüllen sie bestimmte Voraussetzungen, können Auszubildende trotzdem vom Wohngeld profitieren:
Wer mit Wohngeld seine Ausbildung mitfinanzieren will, muss einen Antrag stellen und nachweisen, dass die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Das geht bei der örtlichen Wohngeldstelle: der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Wer zunächst klären will, ob überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann sich dort auch beraten lassen.
Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Im Schnitt betrug das Wohngeld in den vergangenen Jahren rund 150 Euro.
Wohngeld-Infos: Grundsätzliches zum Wohngeld auf dem Familienportal des Bundes.
Wohngeldrechner: Das Tool des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen berechnet die voraussichtliche Höhe des Wohngelds in der Ausbildung.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €