Erzieherinnen und Erzieher sind Kummerkasten, Motivatoren und Vorbilder in Personalunion. Zu ihren Schützlingen können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zählen. Diese betreuen sie unter anderem in Kindergärten, Wohn- und Erziehungsheimen oder Beratungsstellen. Bei Problemen helfen sie mit Rat und Tat, sie leiten an und fördern nach pädagogischen Standards. Aufgrund des herrschenden Personalmangels sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr gut; insbesondere männliche Erzieher werden gesucht.
Erzieher betreuen und fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer geistigen, sozialen und körperlichen Entwicklung. Das Ziel: Selbstständige Mitglieder der Gesellschaft heranzuziehen. Dies gelingt unter anderem durch pädagogische Aktivitäten wie etwa Sport und Spiel, gemeinsames Basteln, Malen und Musizieren oder Ausflüge und Ferienaufenthalte.
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung solcher Aktivitäten gehört zu den täglichen Aufgaben eines Erziehers. Bei kleinen und größeren Problemen beweisen Erzieher Einfühlungsvermögen. Gleichzeitig bewahren sie ihre Autorität und intervenieren bei Problemen oder Streitigkeiten. Darüber hinaus stehen Erzieher in Kontakt mit den Eltern ihrer Schützlinge sowie mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Ämtern wie dem Jugendamt.
Erzieher und Erzieherinnen brauchen gute soziale Kompetenzen: Sie sind Vorbilder im sozialen Miteinander, die sich auch in turbulenten Situationen Gehör verschaffen können und einen kühlen Kopf bewahren. Kommunikative Fähigkeiten sind bei der täglichen Arbeit ebenso unerlässlich, hinzu kommen pädagogische Kenntnisse, Belastbarkeit und Verantwortungsgefühl.
Erzieher / Erzieherin ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien und Berufkollegs. Im Regelfall dauert sie zwei bis vier Jahre, in Teilzeit drei bis sechs Jahre. Andere landesrechtlich geregelte Aus- und Weiterbildungen im Bereich Erziehung sind ebenfalls möglich und dauern in Teilzeit 15 bis 36 Monate.
Während der schulischen Aus- oder Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen Kosten an, zum Beispiel Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- oder Weiterbildung werden gegebenenfalls vergütet. Für das Berufspraktikum, das zur staatlichen Anerkennung erforderlich ist, wird ein Praktikumsentgelt gezahlt, das in kommunalen Einrichtungen 1.652 Euro pro Monat beträgt (Stand 2024).
Erzieher / Erzieherin |
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