Justizvollzugsbeamte arbeiten in Justizvollzugsanstalten (JVAs). Sie unterstützen Straftäter beim Bewältigen ihres Haftalltags, helfen ihnen beim Entwickeln einer Zukunftsperspektive und beugen Rückfällen vor. Eine Beamtenkarriere im Justizvollzug ist in der Laufbahn des mittleren oder des gehobenen Dienstes möglich. Schwerpunkte im mittleren Dienst sind der allgemeine Vollzugsdienst, der Werkdienst, der Verwaltungsdienst sowie der Sanitätsdienst. Justizvollzugsbeamte im gehobenen Dienst übernehmen Managementaufgaben und bekleiden Führungspositionen.
Wie der typische Arbeitsalltag eines Justizvollzugsbeamten verläuft, hängt von der gewählten Laufbahn und vom jeweiligen Aufgabenbereich ab. Beamte des mittleren Dienstes beaufsichtigen die Gefangenen (allgemeiner Vollzugsdienst), leiten Arbeitseinsätze oder Aus- und Weiterbildungen (Werkdienst), führen Gefangenen- und Personalakten (Verwaltungsdienst) oder pflegen kranke Gefangene (Sanitätsdienst).
Justizvollzugsbeamte im gehobenen Dienst stellen zum Beispiel Personal ein und erstellen Dienstpläne (Personalwesen). In der Arbeitsverwaltung wiederum planen sie das Arbeitsangebot für die Häftlinge, in der Wirtschaftsverwaltung koordinieren sie die Verpflegung und die Verteilung von Bedarfsgütern, in der Geschäftsstelle behalten sie den Überblick über Strafzeiten und Fristen. Weitere Arbeitsbereiche sind die Bauverwaltung, der Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Vollzugsabteilungsleitung.
Wer sich als Justizvollzugsbeamter / Justizvollzugsbeamtin bewerben will, muss je nach Laufbahn einen bestimmten Bildungsabschluss vorweisen:
Weitere Voraussetzungen sind:
Als Justizvollzugsbeamter / Justizvollzugsbeamtin sollte man auch charakterlich für den Beruf geeignet sein. Erwünscht sind Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, soziale Intelligenz, psychische Stabilität, Belastbarkeit und Verschwiegenheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den Bestimmungen der Bundesländer, die sich wiederum mehr oder weniger eng am Bundesbesoldungsgesetz orientieren. Der Anwärtergrundbetrag beträgt im mittleren Dienst zwischen 1.259 und 1.387 Euro, im gehobenen Dienst bis zu 1.399 Euro pro Jahr (Stand 2024). Hinzu können Zulagen, Vergütungen und Zuschläge kommen (z. B. Familienzuschlag).
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