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Erfahrungsbericht Eignungsauswahlverfahren (EAV) der Polizei

Jedes Bundesland, und das bedeutet auch jede Landespolizei, hat ein eigenes Auswahlverfahren für die Ausbildung bei der Polizei; obschon viele Gemeinsamkeiten bestehen. Mindestanforderungen an die Polizei und an angehende PolizistInnen sind in allen Bundesländern ähnlich.

Die Bewerbung

Bevor Sie sich bei der Polizei bewerben, sollten Sie die Homepage und andere Informationsmaterialien der jeweiligen Landespolizei ausführlich gelesen haben. Hier finden sich alle wichtigen Informationen: beispielsweise Namen der zuständigen Einstellungsberater, die Mindestanforderungen bezüglich Körpergröße, Schulbildung, Alter, Führerschein usw. An dieser Stelle sei angemerkt, dass Sie einen persönlichen Termin mit dem Einstellungsberater vereinbaren sollten. Bei diesem Termin erhalten Sie Informationen zu Bewerbungsunterlagen, Intelligenz- und Sporttest und zur sportärztlichen Untersuchung, die sehr hilfreich sein können. Alle Bewerbungsunterlagen und Formulare (Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Personalbogen, Schwimmnachweis, Bescheinigung der örtlichen Polizeibehörde, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Hausarztes, augenärztlicher Befundnachweis etc.) können dort mit dem Einstellungsberater besprochen werden. Es ist Aufgabe der Beamten, Sie zu beraten, und Sie können davon ausgehen, dass Sie mit offenen Ohren empfangen werden.

Bei den Bewerbungsunterlagen sollten Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit achten, machen Sie nicht den Fehler, die Unterlagen falsch oder unvollständig einzureichen. Denn es ist mühsam, im Nachhinein fehlende Dokumente nachzureichen. Erkundigen Sie sich z. B. darüber, wie der Lebenslauf gestaltet sein sollte – in der Regel wird ein tabellarischer Lebenslauf gewünscht. In Hessen wird aber beispielweise das Bewerbungsanschreiben durch den Lebenslauf ersetzt. Hier ist im Lebenslauf noch kurz auszuführen, weshalb Sie sich bei der Polizei beworben haben. Auch sollten keine Klarsichthüllen oder teuere Bewerbungsmappen eingereicht werden, wenn dies ausdrücklich nicht erwünscht ist. Die Unterlagen werden bei einer Absage nicht zurückgeschickt. Einige Bundesländer erwähnen ausdrücklich, dass keine Bewerbungsmappen oder Schnellhefter eingereicht werden sollen. Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, erhalten Sie beim Erfüllen der formellen Voraussetzungen eine Einladung zum Einstellungstest.

Das Einstellungsverfahren findet an 2 bis 3 Tagen statt und beinhaltet mehrere Testbereiche. Im Folgenden wird auf den Einstellungstest eingegangen:

Der Einstellungstest

Das Auswahlverfahren beginnt mit einem Einstellungstest, der teils schriftlich und teils am Computer durchgeführt wird. Dieser schriftliche Einstellungstest findet auch in vielen anderen Unternehmen Anwendung. Damit möchte das Unternehmen oder die Institution aus der Fülle an Bewerbern die Besten auswählen, um mit denjenigen weitere zeitaufwendige Tests durchzuführen. Der Polizeitest gehört zweifelsohne zu den schwierigsten Tests und sollte daher nicht unterschätzt werden.

In diesem Test werden verschiedene Eigenschaften, Fähigkeiten und das Allgemeinwissen geprüft. Es werden generell die Bereiche Sprachverständnis, Erinnerungsvermögen, Konzentrationsvermögen, Mathematikverständnis, logisches Denken, räumliches Vorstellungsvermögen usw. geprüft. Der Umfang und die inhaltliche Auswahl dieser Tests können je nach Bundesland variieren.

Bei der Überprüfung des Konzentrationsvermögens muss man beispielsweise mehrere Seiten kleinerer Rechenaufgaben in einer vorgegebenen Zeit lösen. Vorgegeben werden eine obere und untere Reihe mit Zahlen und Rechenzeichen. Wenn das Ergebnis der oberen Reihe größer als das der unteren Reihe ist, dann muss die untere Zahl von der oberen abgezogen werden. Ist aber das untere Ergebnis größer oder gleich dem oberen Ergebnis, so müssen beide Zahlen addiert werden, um zum Ergebnis zu gelangen. Die Schwierigkeit bei den meisten Aufgaben besteht darin, dass die Aufgaben unter Zeitdruck zu lösen sind und die Aufgabenstellung ungewohnt ist. Ein kleiner Tipp: Bewahren Sie einen kühlen Kopf, um die Aufgaben zügig, aber genau bearbeiten zu können. Es ist nicht möglich, alle Aufgaben in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Versuchen Sie trotzdem, Ihre Aufgaben so gut wie möglich zu bearbeiten.

Ein weiterer Aufgabenbereich besteht in der logischen Fortsetzung von Zahlen und Symbolen. Hier soll aus einer Reihe von Antworten die richtige ausgewählt werden. Das Denken in Zahlen und Figuren ist hier gefordert.

Immer öfter werden auch Fragen zur Persönlichkeit gestellt. Hierzu ein Beispiel:

„Einzelarbeit liegt mir eher als Teamarbeit.“

Bei dieser Aufgabe ist aus den verschiedenen Antworten die Antwort zu wählen, welche am ehesten auf einen selbst zutrifft. Mögliche Antworten sind beispielsweise:

  • „trifft völlig zu“
  • „trifft zu“
  • „trifft weniger zu“
  • „trifft gar nicht“
  • „Keine Antwort ist richtig“

Es sollte klar sein, dass Sie größere Chancen haben, wenn Sie sich als Teamplayer ausgeben, als wenn Sie nur davon überzeugen können, dass Sie lieber allein arbeiten.

Ein weiterer Prüfungsbereich bezieht sich auf das Sprachverständnis. So ist beispielsweise am PC ein Lückentext zu bearbeiten, womit dann die Rechtschreibkenntnisse geprüft werden. Dabei darf nur eine bestimmte Anzahl von Fehlern gemacht werden. Geprüft wird nach der neuen Rechtschreibung und die Zeichensetzung ist ebenfalls zu beachten. In einigen Bundesländern wird ein Text vorgelesen, wobei die Zeichensetzung nicht diktiert wird. Aber auch hier gibt es wertvolle Tipps von den Einstellungsberatern des jeweiligen Bundeslandes. Andere Bundesländer wiederum prüfen die Rechtschreibung anhand von Multiple-Choice-Aufgaben.

In jedem Aufgabenbereich muss die Mindestleistung vom Bewerber erreicht werden. Andernfalls wird man vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Ein kleiner Tipp: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Einstellungstest vor. Die Aufgaben sind nicht sehr schwer, aber die Aufgabenstellung ist ungewohnt. Und wer damit zu kämpfen hat, die Aufgaben zu verstehen, der verliert kostbare Zeit in der Prüfung. Etwas Vorbereitung sollte kein Problem darstellen, wenn Sie Ihrem Wunschberuf ein Stück näher kommen möchten.

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Der Sporttest

Beim Sporttest werden die fünf motorischen Fähigkeiten geprüft. Es handelt sich hierbei um:

  • Kraft
  • Ausdauer
  • Schnelligkeit
  • Beweglichkeit (auch Flexibilität)
  • Koordination (auch Gewandtheit, Geschicklichkeit)

Anhand verschiedener Übungen soll der Bewerber diese Fähigkeiten vorweisen. Auch für den Sporttest gilt, sich auf der Homepage oder beim Einstellungsberater des entsprechenden Bundeslands zu informieren. In den einzelnen Bundesländern werden unterschiedliche Sportübungen ausgeführt. Diese müssen mit einer Mindestleistung absolviert werden. In einigen Bundesländern erfolgt der Sporttest taggleich mit dem Intelligenztest. In anderen Bundesländern wiederum wird der Sporttest erst am Folgetag durchgeführt. Informieren Sie sich also, es ist zu Ihrem Besten. Und auch hier wird empfohlen, nichts dem Zufall zu überlassen: Eine Grundfitness ist für jeden Bewerber ein MUSS!!!

Regelmäßiges Joggen und eine Anmeldung im Fitnessstudio sind erste Schritte, die jeder gehen sollte, der bei der Polizei arbeiten möchte. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass die körperliche Fitness eine Voraussetzung für den Polizeiberuf ist und nicht nur für den Sporttest im Auswahlverfahren. Auch in der späteren Ausbildung wird dem Sport eine große Rolle beigemessen. Wer beispielsweise noch nie Bankdrücken gemacht hat, der wird Probleme bekommen, die Stange mit Gewichten in der Balance zu halten, geschweige denn die Mindestwiederholung zu schaffen. Auch wenn es sich um Klimmzüge, Liegestützen oder andere Übungen handelt, sollte eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht unberücksichtigt bleiben.

Meist werden 4 Sportdisziplinen ausgeführt, für die je nach Leistung eine bestimmte Anzahl an Punkten vergeben wird. In Hessen werden folgende Sportdisziplinen ausgeführt:

  • der Achterlauf
  • das Bankdrücken
  • der Fünfersprung
  • der 500 Meter Wendelauf.

Für jede einzelne Disziplin muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden. Anschließend werden alle Punkte zusammengezählt und es wird ein Ranking aufgestellt. Bei jeder Disziplin ist eine Mindestleistung zu erreichen, um an der nächsten Disziplin teilnehmen zu dürfen.

Im Anschluss an diesen Testteil folgen die Gruppenarbeit und das Vorstellungsgespräch.

Die Gruppenarbeit und das Vorstellungsgespräch

Mit der wachsenden Komplexität der Polizeiaufgaben wachsen auch die Anforderungen an die Polizeibeamten/-beamtinnen. Bereits heute ist die deutsche Polizei im Ausland tätig. So ist die deutsche Polizei beispielsweise integriert in die Ausbildung afghanischer Polizisten oder auch in die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Die PolizistInnen müssen in diesem Zusammenhang eine ausgesprochen hohe fachliche und zudem menschlich moralische Kompetenz aufweisen können. Polizisten, die zum Einsatz kommen, müssen rational, also durch den Verstand geleitet, handeln und in kritischen Situationen Ruhe bewahren und die richtige Entscheidung treffen können, also pragmatisch reagieren können. Diese sozialen Kompetenzen spielen eine immer bedeutendere Rolle.

In Gruppenaufgaben und/oder Rollenspielen versuchen die PrüferInnen, den Ausprägungsgrad der so genannten soft-skills aller BewerberInnen zu erfahren. Die Aufmerksamkeit gilt ganz den BewerberInnen und ihren Fähigkeiten, in der Gruppe zu agieren. Es werden Aufgaben gestellt, die sich auf aktuelle, gesellschaftliche oder politische Fragen und Probleme beziehen können. Jeder Bewerber bekommt das gleiche Aufgabenblatt zugeteilt und hat dann die Möglichkeit, sich kurz vorzubereiten.

Wenn die Vorbereitungszeit abgelaufen ist, wird durch die Prüfer oder Moderatoren eine Diskussion in Gang gebracht, die von den Bewerbern selbstständig geführt werden soll; unter Berücksichtigung der einzelnen Diskussionsbeiträge. Daher ist es jedem Bewerber anzuraten, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Die Prüfer erwarten von den Bewerbern Eigeninitiative. Ziel dieser Aufgabe sind die selbstständig geführte Diskussion, die Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse und häufig eine abschließende Präsentation.

Nachdem die PrüferInnen in der Gruppendiskussion einen Eindruck vom Gruppenverhalten der einzelnen BewerberInnen gewinnen konnten, folgt häufig ein Rollenspiel. In diesen Rollenspielen ist für die PrüferInnen die Interaktion mit dem Gegenüber von Interesse, es werden in der Regel Verkaufs- oder Verhandlungsgespräche simuliert. In den meisten Fällen werden die Rollenspiele von zwei BewerberInnen oder von BewerberIn und PrüferIn durchgespielt. Ziel dieser Aufgabe ist es, am Ende des Gesprächs ein Ergebnis zu erzielen oder einen Konflikt zu lösen.

Nach der Gruppenarbeit und dem Rollenspiel folgt das Vorstellungsgespräch. Im Einzelgespräch wird zwischen BewerberIn und PrüferIn der bisherige Verlauf der Prüfung thematisiert und ausgewertet. Zudem können in diesem Prüfungsabschnitt Fragen zur Persönlichkeit der BewerberInnen und zu deren Fähigkeiten und Beweggründen gestellt werden. Anders als in den vorangehenden Prüfungsabschnitten haben die PrüferInnen im Einzelgespräch die Möglichkeit, spezielle Fragen zu stellen, die nicht in der Gruppe erörtert werden sollen. Und auch die BewerberInnen können an dieser Stelle Fragen einbringen, die einer näheren Klärung oder Erläuterung bedürfen. Was für alle BewerberInnen im Einzelgespräch wichtig ist: Dieser Abschnitt eröffnet Raum für eine überzeugende Selbstdarstellung. Hier können Sie die PrüferInnen von Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen, kurzum der eigenen Persönlichkeit, überzeugen.

Folgende Punkte sollten Sie dazu auf Ihre Person abgestimmt thematisieren können:

  • Sie haben sich über das Berufsbild des Polizisten informiert und können dazu Ihre Informationsquellen angeben.
  • Sie kennen sich mit dem Berufsbild gut aus und können dieses in Grundzügen in eigenen Worten beschreiben.
  • Sie können Basisinformationen über die Polizei und die demokratische Grundordnung der BRD einbringen.
  • Sie können die persönlichen Qualifikationen benennen, die Sie für die Ausbildung qualifizieren.
  • Sie geben Ihrem Willen Ausdruck, dass Ihnen viel darin liegt, den Ausbildungsplatz zu bekommen.

Optimal ist es, wenn Sie in diesem Teil verständlich begründen können, weshalb man sich für Sie entscheiden sollte.

Die Amtsärztliche Untersuchung

Die sportärztliche Untersuchung dient schlussendlich dazu festzustellen, ob eine langfristige Tauglichkeit des Bewerbers/der Bewerberin für den Polizeiberuf vorliegt. Sie werden ausführlich und umfangreich zum gesundheitlichen Zustand befragt und ärztlich untersucht. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung werden verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt (Größe, Gewicht, Sehtest, Hörtest, Lungentest, Zähne, Wirbelsäule, Gelenke, Belastungs-EKG usw.). Auch labortechnische Untersuchungen werden vom polizeiärztlichen Dienst durchgeführt, z. B. ein Drogenscreening. Auf der Homepage des jeweiligen Bundeslandes sind die Untersuchungsmethoden -und Bereiche ausführlich dargestellt und beschrieben. Erst wenn auch diese Hürde genommen werden konnte, steht der Ausbildung zum Polizeibeamten/ -beamtin nichts mehr im Wege, es sei denn, Sie machen sich strafbar.

Erklärvideo: Was passiert im Einstellungstest der Polizei?

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