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Der LPA-Test ist ein zentrales Auswahlverfahren des bayrischen Landespersonalausschusses (LPA). Er soll sicherstellen, dass die Einstellung von Beamten und Beamtinnen sachlich und fair abläuft. Wer in Bayern bei staatlichen oder kommunalen Behörden verbeamtet werden will, muss sich folglich dem LPA-Test stellen.
Der LPA führt zwei Auswahlverfahren durch: je eines für Ausbildungen in der 2. Qualifikationsebene (ehemals mittlerer Dienst) und für Studienplätze in der 3. Qualifikationsebene (ehemals gehobener Dienst).
Übrigens: Wer sich für die 2. Qualifikationsebene der Polizei Bayern bewirbt, muss den LPA-Test nicht machen. Hier genügt das polizeiinterne Auswahlverfahren. Bewerber für die 3. Qualifikationsebene bei der Polizei dagegen dürfen erst am Polizei-Auswahlverfahren teilnehmen, wenn sie den LPA-Test erfolgreich hinter sich gebracht haben.
Der LPA-Test findet jeweils einmal jährlich statt: der für Ausbildungen Anfang Juli, für Studienplätze Anfang Oktober. Wer den Termin verpasst, muss bis zum nächsten Jahr warten. Eine fristgerechte Anmeldung ist also dringend notwendig. Bei der Anmeldung gibt man die angestrebte Ausbildung oder den gewünschten Studienplatz an. Etwa zwei Wochen vor dem Prüfungstag erhalten alle angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen eine Einladung mit den genauen Daten zu Prüfungsort und -zeit.
Zur Auswahl für den Test stehen eine ganze Reihe von Orten in ganz Bayern. Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen sich in der Regel um 8 Uhr oder 8:30 Uhr beim in der Einladung genannten Prüfungsort einfinden, damit die Prüfung pünktlich starten kann.
Beim LPA-Test handelt es sich um eine schriftliche Prüfung. Insgesamt dominieren Fragen zum Sprachvermögen und zum Allgemeinwissen, wobei es natürlich gewisse Unterschiede zwischen der Prüfung für die Ausbildung und der für das Studium gibt.
Ausbildung:
Studium:
Das Prüfungsergebnis ist nur für das folgende Einstellungsjahr gültig. Das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens errechnet sich aus der im Test erreichten Punktzahl und den Schulnoten in Deutsch und Mathe. Bewirbt man sich für ein Studium, zählen zusätzlich auch Schulnoten in einer Fremdsprache.
Der Schulnotendurchschnitt errechnet sich wie folgt:
Dieser Schulnotendurchschnitt wird anschließend verwendet, um die Gesamtnote im Auswahlverfahren zu bestimmen:
Auf Grundlage dieser Gesamtnote werden alle Bewerber in eine Rangliste sortiert. Bei der Einstellung arbeiten die Behörden diese Liste von oben nach unten ab. Das Bestehen im LPA-Test ist also noch keine Garantie dafür, dass man den gewünschten Ausbildungs- oder Studienplatz tatsächlich bekommt. Um gute Chancen zu haben, ist es vielmehr wichtig, ein möglichst gutes Ergebnis im Test und somit einen hohen Ranglistenplatz zu erlangen.
Je nachdem, für welche Behörde man sich beworben hat, erwarten einen nach dem LPA-Test eventuell weitere Auswahlschritte, etwa ein Vorstellungsgespräch oder ein Assessment Center.
Landespersonalausschuss Bayern: Informationen zu Auswahlverfahren, Prüfungsterminen und Anmeldung gibt es auf der Webseite des LPA.
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Fit für den Beamtentest
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