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Ab August 2014 gilt für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen eine neue Ausbildungsordnung. Was ändert sich?
Der Finanzmarkt entwickelt sich permanent weiter – und die Ausbildung des Branchen-Nachwuchses passt sich an: Ab dem Ausbildungsjahr 2014 gilt für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen eine modernisierte Ausbildungsordnung. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor.
Für Azubis der Fachrichtung Versicherung bleibt vieles wie gewohnt. Auf den ersten Blick fallen die Neuerungen kaum auf: Aus dem Pflichtbaustein „Schaden- und Leistungsmanagement“ wird „Schaden- und Leistungsbearbeitung“, das Wahlpflichtfach „Kundengewinnung und Kundenbindung“ heißt künftig „Kundengewinnung und Bestandsausbau“. Statt wie bislang sieben stehen nun acht Wahlqualifikationseinheiten zur Auswahl; hinzu kommt „Schadenservice und Leistungsmanagement“. Dabei lernt man unter anderem, den Schaden- und Leistungsfallservice zu organisieren oder Schäden durch geeignete Maßnahmen zu verhüten.
Mehr geändert hat sich in der Fachrichtung Finanzberatung. Früher standen drei Pflichteinheiten auf dem Plan, jetzt nur noch eine einzige, nämlich „Anlage in Finanzprodukte“: Hier geht es hauptsächlich darum, den Anlagebedarf von Kunden zu analysieren und die Chancen und Risiken von Kapitalinvestments zu bewerten. Zusätzlich muss man sich neuerdings für zwei Wahlqualifikationseinheiten entscheiden. Angeboten werden „Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden“, „Optimierung von Finanzproduktbeständen bei Kunden“, „Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge“ sowie der bisherige Pflichtbaustein „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“.
In beiden Fachrichtungen erweitert sich darüber hinaus die Liste der Produkte, die in der Ausbildung kennen gelernt werden sollen: In die Kategorie „Finanzprodukte“ wurde das Online-Banking aufgenommen, in die Rubrik „Lebensversicherungen“ die fondsgebundene Lebensversicherung.
www.bwv.de: Was passiert in der Ausbildung? Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft präsentiert die Ausbildungsordnung.
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