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Die berufliche Ausbildung ist in Deutschland im dualen System organisiert. Sie findet zum einen in den Ausbildungsbetrieben, zum anderen in (meist staatlichen) Berufsschulen statt. Die Kosten für die Ausbildung werden dabei zum großen Teil von den Betrieben und dem Staat getragen. Dennoch gibt es verschiedene Ausgaben, die auch auf dich zukommen können.
Grundsätzlich gilt bei der beruflichen Ausbildung hierzulande die sogenannte Kostenfreiheit. Sie ist gesetzlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Durch den dualen Bildungsansatz sind die Betriebe vor allem für Kosten wie die Ausbildungsvergütung, Personalkosten für die Ausbilder, bestimmte Prüfungsgebühren oder auch Arbeitsmaterialien verantwortlich. Der Staat übernimmt die Finanzierung der Berufsschulen.
Aus dem BBiG geht allerdings auch hervor, dass Ausgaben für den theoretischen Ausbildungsteil selbst getragen werden müssen. Das bedeutet, dass du als Auszubildender unter Umständen verschiedene Kosten in diesem Zusammenhang aus eigener Tasche bezahlen musst. Es besteht dann kein Recht auf Übernahme durch den Betrieb oder den Staat.
Möglich sind dabei Ausgaben für Fahrten, Verpflegung und Unterbringen, etwa wenn du an einem Lehrgang oder an Blockunterricht an einer weiter entfernten Berufsschule teilnimmst. Auch bestimmte Prüfungsgebühren oder Materialien musst du selbst bezahlen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier aufgelistet.
Viele Betriebe übernehmen auch Kosten, zu deren Zahlung sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind. Zudem gibt es bei manchen Ausgaben die Möglichkeit, bei den Gemeinden Zuschüsse zu beantragen. Vor allem, wenn eine gewisse Bedürftigkeit vorliegt, stehen die Chancen auf eine Übernahme zusätzlicher Kosten gut.
Darüber hinaus kann auch privat für besondere Ausgaben während der Ausbildung vorgesorgt werden. Über sogenannte Ausbildungsversicherungen kann frühzeitig Kapital angespart werden, das dann zu Beginn der Ausbildung zur Verfügung steht. Wird die Versicherung auf dich festgelegt, kannst du durch die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung zusätzlich Steuern sparen, die ansonsten auf die erwirtschafteten Beträge fällig wären.
Bei den Fahrtkosten wird zwischen verschiedenen Situationen unterschieden. Sie können sowohl für Fahrten zum Betrieb als auch zur Berufsschule anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Fahrtkosten erstattet – entweder vom Betrieb, oder sie können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Je nachdem, ob Betrieb oder Berufsschule als erste oder zweite Tätigkeitsstätte ausgewiesen sind, können die Fahrtkosten dann entweder im Rahmen der Entfernungspauschale oder als Reisekosten abgesetzt werden. Zumeist gilt wegen des höheren Zeitumfangs der Betrieb als erste Tätigkeitsstätte. Während eines Berufsgrundschuljahres (BGJ) kann dies allerdings auch die Schule sein.
Bei selteneren Ausbildungsberufen kann es sein, dass die nächste Berufsschule weiter entfernt liegt. Meist findet der Unterricht dann in Blöcken statt. Dann kann es sinnvoll sein, dir für diese Zeit vor Ort eine Übernachtungsmöglichkeit zu suchen. Zwar stehen dann oft Plätze in günstigen Wohnheimen zur Verfügung, aber auch diese sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Auf Grundlage eines Gerichtsurteils besteht inzwischen ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, die durch eine auswärtige Unterbringung entstehen. Bereits im Vorfeld kannst du beim zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung einen finanziellen Zuschuss zu den Unterbringungskosten beantragen.
Wenn du für deine Berufsausbildung grundsätzlich in eine eigene Wohnung ziehst, kannst du zur Deckung dieser Ausgaben Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese wird zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt und ermöglicht es dir, die höheren Lebenshaltungskosten bezahlen zu können.
Wer die Kosten für die Arbeitskleidung tragen muss, hängt von verschiedenen Punkten ab:
Das BBiG unterscheidet bei diesem Punkt zwischen Ausbildungsmitteln und Lernmitteln. Erstere werden von deinem Ausbildungsbetrieb bezahlt. Darunter fallen insbesondere Werkzeuge und Geräte, aber auch Software oder Verbrauchsmaterialien, die du im Alltag deiner Ausbildung verwendest.
Zu den Lernmitteln hingegen zählen Fachbücher und Materialien wie Hefte oder ein Taschenrechner, die du in der Berufsschule benötigst. Auch hier gibt es wiederum Unterschiede. In Bundesländern, in denen Lehrmittelfreiheit herrscht, werden insbesondere Schulbücher kostenlos (zur Ausleihe) zur Verfügung gestellt. In den übrigen Ländern musst du dafür selbst aufkommen. Verbrauchsmaterialien wie Hefte musst du in der Regel selbst bezahlen.
Wenn du im Rahmen deiner Zwischen- oder Abschlussprüfung ein Prüfungsstück anfertigen musst (z. B. als Tischler), kann es sein, dass du die Materialien dafür selbst organisieren musst. Bei kleineren, einheitlichen Prüfungsstücken werden diese meist von den Schulen oder Kammern zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür sind gegebenenfalls durch die Prüfungsgebühr gedeckt. Soll ein individuelles Gesellenstück gefertigt werden, können dafür teils hohe Materialkosten anfallen. In vielen Fällen übernehmen jedoch die Betriebe diese Ausgaben. Hier gelten besondere Regelungen (pdf-Merkblatt) zum Thema Eigentum und Kostenübernahme. Vor der Planung solltest du diesen Punkt deshalb mit deinem Chef absprechen.
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