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„Altenpfleger“, „Gesundheits- und Krankenpfleger“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ – diese drei Ausbildungsberufe haben bald ausgedient: Sie gehen künftig in einem neuen, universellen Pflegeberuf mit der Bezeichnung „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ auf. Die Bundesregierung hat die Reform bereits beschlossen, nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Läuft alles wie geplant, kann 2018 der erste Jahrgang in die Ausbildung zum Pflegefachmann starten.
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Die gebündelte Pflegeausbildung soll pflegerische Berufe für Nachwuchskräfte attraktiver machen. Denn sie werden dringend gebraucht: Die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Gleichzeitig verschwimmen die Grenzen zwischen den pflegerischen Arbeitsbereichen: So leisten Altenpfleger zunehmend auch medizinische Pflege, während sich Gesundheits- und Krankenpfleger vermehrt um ältere Menschen kümmern. Durch die einheitliche Ausbildung zum Pflegefachmann sollen Pflegefachkräfte leichter zwischen den Berufsfeldern wechseln können.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Ausbildung zum Pflegefachmann ist generell kostenlos und wird entlohnt. Bisher mussten viele Pflege-Azubis Schulgeld zahlen und erhielten keine Ausbildungsvergütung.
Die genaue Ausbildungsordnung wird derzeit erarbeitet, doch die Eckpunkte stehen bereits fest. Demnach soll die Ausbildung drei Jahre dauern und einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzen. Auch Hauptschulabsolventen können die Ausbildung beginnen. Sie müssen allerdings zusätzliche Qualifikationen vorweisen, beispielsweise eine vorherige Ausbildung in der Pflegeassistenz.
Das nötige Theoriewissen erwerben die angehenden Pflegefachmänner und -frauen an einer Pflegeschule. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsbetrieben, das sind in den meisten Fällen Krankenhäuser, Arztpraxen oder Altenheime. Die Azubis lernen alle pflegerischen Arbeitsfelder kennen – die Altenpflege, die Krankenpflege und die Kinderkrankenpflege. Bei Bedarf können sie einen der Bereiche als Schwerpunkt wählen. Dieser sogenannte „Vertiefungseinsatz“ wird auch im Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Fragen und Antworten zum „Pflegefachmann“: FAQs zur neuen Pflegeausbildung beantwortet das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Homepage.
Einstellungstest Pflegefachmann/-frau: Die optimale Vorbereitung auf den Einstellungstest!
Datum: 02/16Fit für den Eignungstest im Auswahlverfahren
ISBN 978-3-95624-106-2
308 Seiten18,90 €