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Um bei der Polizei Hessen Karriere zu machen, musste man bislang mindestens das Fachabitur vorweisen. Im Unterschied zu anderen Bundesländern wird hier nämlich nur für den gehobenen Dienst ausgebildet. Das bedeutet, dass die Polizeianwärter in Hessen ein duales Studium absolvieren. Dank des neuen Hessischen Hochschulgesetzes ist es nun unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bei der Polizei Hessen auch mit Realschulabschluss durchzustarten.
Wenn du von einer Karriere bei der Polizei Hessen träumst und deine Schullaufbahn vorläufig mit dem Realschulabschluss beendet hast, gibt es zwei Möglichkeiten. Um die Zugangsberechtigung zur Einstellung in den Polizeidienst zu erwerben, kannst du zunächst eine Ausbildung in einem anderen Beruf absolvieren. Diese sollte mindestens drei Jahre dauern. Außerdem sollte in deinem Abschlusszeugnis mindestens die Note 2,5 stehen. Trifft das auf dich zu, kannst du dich bei der Polizei Hessen auch mit Realschulabschluss bewerben.
Die zweite Option: erst einmal weiter die Schulbank drücken. Durch den Besuch einer Fachoberschule (FOS) in der Fachrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ erwirbst du innerhalb von zwei Jahren das Fachabitur. Dein schulisches Praktikum absolvierst du bei einer hessischen Polizeidienststelle. So erfüllst du auch auf diesem Weg die Einstellungsvoraussetzungen der Polizei Hessen. Die Anmeldung zur Fachoberschule muss übrigens jedes Jahr bis spätestens 31. März erfolgt sein.
Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, die aber nicht den genannten Bedingungen der Polizei Hessen entspricht, zum Beispiel wegen eines niedrigeren Notenschnitts, musst du trotzdem nicht verzweifeln. Auch in diesem Fall kannst du die Zugangsberechtigung über den Besuch der Fachoberschule erlangen. Mit Berufsabschluss dauert es dann lediglich ein Jahr, bis du am Ziel bist und dich bei der Polizei Hessen bewerben darfst.
Den Bewerbungsprozess und das Auswahlverfahren der Polizei Hessen müssen natürlich auch Bewerber mit Realschulabschluss durchlaufen. Weitere Informationen dazu findest du hier [Link einfügen]. Einige allgemeine Voraussetzungen gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber:
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine notwendige Voraussetzung. Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern brauchen allerdings eine gültige Niederlassungserlaubnis und müssen mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben.
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