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Wer seine Karriere bei der schleswig-holsteinischen Polizei beginnen will, macht entweder eine Ausbildung zur Polizeiobermeisterin / zum Polizeiobermeister oder ein Studium zur Polizeikommissarin / zum Polizeikommissar.
Voraussetzung für eine Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 (früher mittlerer Dienst) ist mindestens ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder ein Realschulabschluss.
Für ein Studium in der Laufbahngruppe 2 (früher gehobener Dienst) benötigt man ein Fachabitur oder Abitur oder einen anderen Nachweis über die Studierfähigkeit, beispielsweise einen Meisterbrief.
Außerdem gelten für beide Laufbahngruppen persönliche Voraussetzungen:
Die Ausbildung beginnt Anfang Februar oder Anfang August, das Studium ebenfalls Anfang August. Bewerben kann man sich ab August ein bzw. eineinhalb Jahre im Voraus. Der Bewerbungszeitraum endet, wenn es eine bestimmte Anzahl an Bewerbern gibt. Dies wird zwei Wochen vorher auf der Webseite der Polizei Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Bewerben sollte man sich vorzugsweise online, alternativ ist auch eine Bewerbung per Post möglich.
Bei der Bewerbung ist anzugegeben, ob man seinen Dienst bei der Schutz-, Kriminal- oder Wasserschutzpolizei leisten will. Eine Ausbildung bei der Kriminalpolizei ist nur im gehobenen Dienst möglich.
Sind die formellen Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllt, erhält man eine Einladung zum Auswahlverfahren. Es besteht aus zwei Prüfungstagen, die nicht direkt aufeinander folgen. Beide finden in Eutin statt. In jeder Prüfungskategorie muss der Mindestanspruch erfüllt werden. Je besser die Leistungen in den einzelnen Teilen sind, desto besser ist auch die Endnote und somit die Chance auf eine Einstellung.
Es ist möglich, einen Prüfungstermin zu verschieben, wenn man beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist. Die Polizei Schleswig-Holstein rät, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Außerdem betont sie, auf ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen Wert zu legen.
Der erste Testtag des Auswahlverfahrens beginnt mit einem Intelligenztest. Er prüft vor allem das logische Denken und das visuelle Denkvermögen.
Im Diktat darf man bei 250 Wörtern nur 10 Fehlerpunkte machen, Kommafehler inbegriffen. Auch für Legastheniker gibt es keine Ausnahme.
Bewirbt man sich für die 2. Laufbahngruppe, muss man zusätzlich einen Sprach- und Bildungstest absolvieren, der Allgemeinwissen, Sprachbeherrschung und technisches Verständnis prüft.
Der Wissensteil dreht sich um Politik sowie um wichtige Personen und geografische Gegebenheiten Schleswig-Holsteins. Aufgaben zu Wortanalogien, Rechtschreibung und Grammatik prüfen die Sprachbeherrschung. Im Technik-Abschnitt erwarten den Bewerber Fragen über naturwissenschaftliches Allgemeinwissen. Auch Zahlenreihen können vorkommen.
Die Sportprüfung besteht in Schleswig-Holstein nur aus einem Parcours. Hier müssen Kästen und ein Stufenbarren überwunden und eine Rolle (Purzelbaum, Flugrolle oder Judo-Rolle) gemacht werden. Besonders die Ausdauer ist hier gefragt, denn das Ganze geschieht unter Zeitdruck. Im Vergleich zur körperlichen Belastung ist die Überwindung der Hindernisse selbst das kleinere Problem. Man sollte die Überwindung jedoch ebenfalls nach Möglichkeit schon vorher üben.
Der zweite Prüfungstag beginnt für die Kandidaten der 2. Laufbahngruppe mit einem Kurzreferat. Zur Auswahl stehen mehrere Themen aus den Bereichen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft oder Natur und Technik. Nach einer kurzen Vorbereitungszeit hat man fünf bis sieben Minuten Zeit zum Referieren.
Alle Bewerber müssen sich am zweiten Prüfungstag einer mündlichen Prüfung stellen, die einem Vorstellungsgespräch ähnelt. Die Prüfer interessieren sich für die Allgemeinbildung und das sprachliche Ausdrucksvermögen sowie Motivation und Persönlichkeit. Auch das Auftreten und das äußere Erscheinungsbild zählen.
Hat man alle Tests bis jetzt bestanden, folgt als letzte Hürde die Untersuchung durch einen Polizeiarzt. Er untersucht die Bewerber auf ihre Polizeidiensttauglichkeit. Unter anderem prüft der Arzt Hör- und Sehvermögen sowie die Lungen- und Gelenkfunktion. Ein Belastungs-EKG überprüft die Fitness der Bewerber und Bluttests liefern detaillierte Werte – auch zu eventuellem Drogenkonsum.
Die Ausbildung für den mittleren Dienst dauert zweieinhalb Jahre. Sie wird bei der Bereitschaftspolizei in Eutin durchgeführt. Während der Ausbildung wohnen alle Polizeimeisteranwärter in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Unterbringung ist kostenlos und verpflichtend. Neben polizeifachlichem Unterricht wie Strafrecht, Verkehrsrecht oder Eingriffsrecht stehen auch allgemeinbildende Fächer – also Deutsch, Englisch oder Politik – auf dem Stundenplan. Einen Schwerpunkt bildet der polizeipraktische Teil der Ausbildung, in dem unterschiedliche Situationen des Polizeialltags in Rollenspielen geübt werden. Im zweiten Jahr der Ausbildung wird ein halbjähriges Berufspraktikum absolviert. Am Ende ist die Fachprüfung zu bestehen.
Das dreijährige Studium findet in Altenholz bei Kiel an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) statt. Module des Studiums sind zum Beispiel Verkehrssicherheitsarbeit, Kriminalitätskontrolle oder internationale polizeiliche Kooperation. Das zweite Semester wird bei der Bereitschaftspolizei in Eutin absolviert. Das vierte Semester ist ein Praxissemester, um das theoretisch erworbene Wissen im Praktikum zu üben und anzuwenden. Das Studium endet mit der Laufbahnprüfung und der anschließenden Ernennung zum Polizeikommissar sowie der Verleihung des „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst“.
Während der Ausbildung bzw. des Studiums erhalten zukünftige Polizisten in Schleswig-Holstein einen Anwärterbezug. Angehende Polizeiobermeister erhalten 1.205 € brutto im Monat, angehende Polizeikommissare 1.281 € (brutto). Im zweiten Jahr kommt eine Polizeizulage von 85 € dazu, die im dritten Jahr auf 150 € steigt.
Nach der Einstellung beträgt das Anfangsgehalt eines Polizeiobermeisters 2.478 € brutto monatlich. Polizeikommissare erhalten 2.641 € brutto im Monat.
Hinzu kommen Zulagen wie Polizei- und Stellenzulage und eventuell Familien-, Schicht- oder Feiertagszulagen.
Will man bei der Wasserschutzpolizei arbeiten, benötigt man zusätzliche Qualifikationen (z. B. einen Schein als Kapitän, nautischer Wachoffizier, Schiffsmaschinist oder Schiffsmechaniker). Wer die Qualifikationen schon mitbringt, erhält schon als Anwärter einen Sonderzuschlag, das heißt ein höheres Gehalt. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums wird man direkt bei der Wasserschutzpolizei eingesetzt. Im gehobenen Dienst wirdn man nach dem Studium nicht zum Polizeikommissar, sondern direkt zum Polizeioberkommissar ernannt.
Hat man die Zusatzqualifikationen noch nicht, nimmt man im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium an Qualifizierungsmaßnahmen teil. In diesem Fall bekommt man keinen Sonderzuschlag und wird nach der Ausbildung zunächst bei der Schutzpolizei eingesetzt. Erst wenn alle Qualifizierungen vorliegen, erfolgt der Wechsel zur Wasserschutzpolizei und im gehobenen Dienst die Ernennung zum Polizeioberkommissar.
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