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Alle Fakten zur Klage
Prüfungsanfechtung Abschlussprüfung

Prüfungsanfechtung Abschlussprüfung

Prüfung nicht bestanden und damit war das Studium komplett umsonst? Oft genügt ein schlechter Tag, und man scheint sich damit seine Zukunft direkt verbaut zu haben. Doch was viele Studierende nicht wissen: Mit einer Prüfungsanfechtung kann man die vermeintlich nicht bestandene Prüfung möglicherweise doch noch bestehen. Die wichtigsten Tipps, wie man am besten vorgeht und wann eine Prüfungsanfechtung möglich ist.

Gründe für nicht bestandene Prüfungen

Jede Prüfung stellt für Studierende eine gewisse Herausforderung dar. Daher ist es ganz normal, dass manche dabei mit Stress, Nervosität und Aufregung reagieren. In der Regel flaut diese erste Unruhe jedoch nach einigen Minuten ab, sodass der Körper und vor allem das Gehirn sich wieder voll und ganz auf die Prüfungsaufgaben konzentrieren kann. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Studierende ihre Nerven nicht mehr unter Kontrolle haben und mit Schweißausbrüchen, Magenschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen oder einem klassischen Blackout reagieren. Diese Formen von Prüfungsangst können am Ende dazu führen, dass man durch die Prüfung fällt oder nicht das gewünschte Ergebnis erzielt.

Dennoch gibt es auch Gründe, die man selbst wenig beeinflussen kann, die jedoch für eine Prüfungsanfechtung von größter Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere die Folgenden:

  • Verspätung: Wird die Prüfung zu spät begonnen, wodurch am Ende die Zeit für die Bearbeitung aller Aufgaben nicht ausreicht, kann die Prüfung später angefochten werden.
  • Krankheit bzw. Prüfungsunfähigkeit: Ist man zur Zeit der Prüfung nicht in der Lage, diese abzulegen, so muss dies angezeigt werden und kann ebenfalls zur Prüfungsanfechtung dienen.
  • Lärm oder andere Störfaktoren: Übler Gestank oder beeinträchtigte Lichtverhältnisse sowie eine lärmende Baustelle vor den Prüfungsräumen reichen ebenfalls aus.
  • Befangenheit der Prüfenden: Missachtet der Prüfer die Chancengleichheit, z. B. aufgrund von Diskriminierung oder ungerechter Behandlung, ist ebenfalls ein Grund für eine Prüfungsanfechtung gegeben.
  • Qualifikation des Personals: Stellt sich heraus, dass der Prüfer nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügt, kann die Prüfung angefochten werden.

Beweislast liegt beim Studierenden

Sollte man sich dazu entscheiden, das Prüfungsergebnis anzufechten, so liegt die Beweislast ebenfalls bei einem selbst. Dazu sind vor allem Fehler von Vorteil, die man schwarz auf weiß belegen kann. Inhaltliche Fehler, die innerhalb der Prüfungsunterlagen nachweisbar sind, zählen beispielweise dazu. Oft kommt es vor, dass der Prüfer unfair oder besonders streng benotet. Aus diesem Grund sollte man immer zur Klausur- bzw. Prüfungseinsicht gehen und sich die Benotung im Detail anschauen, bevor man sich zu früh mit dem Ergebnis abfindet.

Prüfungsanfechtung mit professioneller Unterstützung

Prüfungsanfechtungen sind insbesondere bei Examina oder den Abschlussprüfungen zum Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Notar sehr gefragt. Denn gerade beim Staatsexamen im Jura- oder Lehramts-Studium steckt eine Menge Arbeit, Fleiß und Zeit in der Vorbereitung. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Prüfung aufgrund formaler oder Verfahrensfehlern nicht bestanden wird. Wer sich für die Prüfungsanfechtung entscheidet, sollte sich jedoch die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Prüfungsanfechtungen holen. Denn diese kennen Fristen und Formalien, die es für die erfolgreiche Durchführung der Klage einzuhalten gilt.

Keine Garantie auf Erfolg

Im Gegensatz zu einem dualen Studium, während dem man einen mehr oder weniger sicheren Job hat, ist man gerade bei einem reinen Hochschul- oder Universitäts-Studium auf den Abschluss angewiesen. Ansonsten droht der Studienabbruch oder der Neubeginn in einem anderen Studiengang. Gerade in anspruchsvollen Studiengängen hat sich die Prüfungsanfechtung daher bereits bewährt. Dennoch muss eine professionelle, rechtskräftige Klage nicht zwingend zum Erfolg führen. In den meisten Fällen wird jedoch eine Neubewertung der Prüfung oder eine Wiederholung der Prüfung ermöglicht.



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