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Wer gerade vor dem Einstieg ins Berufsleben steht und sich auf die Suche nach einem entsprechenden Job begibt, hat dabei vor allem Kriterien wie die Attraktivität der Tätigkeit, die Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und selbstverständlich auch das voraussichtliche Gehalt im Fokus. Kaum einer denkt zu diesem Zeitpunkt an die Gewerkschaften. Doch vor allem immer dann, wenn das zukünftige Dienstverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt werden soll, spielen die Gewerkschaften eventuell eine gewichtige Rolle.
Die Gewerkschaften setzen sich für Arbeitnehmerrechte ein und fordern faire Arbeitsbedingungen und Einkommen. Für einen Gutteil der Beschäftigen in Deutschland ist das besonders wichtig.
Denn bei fast der Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland ist das Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt. Laut dem Statistischen Bundesamt waren es 2021 genau 43 Prozent Arbeitsverhältnisse mit Tarifvertragsbindung. Der Trend ist jedoch seit Jahren rückläufig.
In all diesen Fällen werden die jährlichen Tarifverhandlungen nicht selbst, sondern von einer zuständigen Gewerkschaft geführt. Durch dieses Vorgehen wird versucht, auf Basis einer gemeinsamen Vorgehensweise die Unterlegenheit eines einzelnen Beschäftigten auszugleichen und „auf Augenhöhe" zu verhandeln.
Vor allem in der öffentlichen Verwaltung, bei Jobs im Rahmen von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Baugewerbe ist die Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen mit Branchentarifen besonders hoch.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben oft Angst davor, der Gewerkschaft beizutreten, weil sie fürchten, sich dadurch bei ihrem Arbeitgeber unbeliebt zu machen.
Auch wenn die Gewerkschaften stets um neue Mitglieder werben, ist die Teilnahme freiwillig. Mit dem Beitritt wird jedoch auch ein Mitgliedsbeitrag fällig, der monatlich in die Gewerkschaftskasse einbezahlt werden muss. Dieser beträgt für Voll- und Teilzeitbeschäftigte in der Regel etwa ein Prozent des Lohns.
Die Gewerkschaften handeln die Tarife zwar grundsätzlich nur für ihre Mitglieder aus, doch in den meisten Fällen werden die neuen Bedingungen auch auf die restlichen Mitarbeitenden ausgeweitet.
Grundsätzlich haben auch Nicht-Mitglieder das Recht, an einem Streik teilzunehmen. Sie erhalten in diesem Fall allerdings keine finanzielle Unterstützung durch die Gewerkschaft und riskieren eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung, wenn sich herausstellen sollte, dass der Streik nicht rechtmäßig war.
Der Beitritt zu einer Gewerkschaft ist keine Entscheidung für das Leben. Denn die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden. Wer nicht mehr dabei sein möchte, hat in der Regel die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Quartalsende aus der Gewerkschaft auszutreten.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €