Aus drei mach eins: Zum Ausbildungsjahr 2020 ersetzt die Ausbildung zum Pflegefachmann die bisherigen Ausbildungen zum Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die neu gestaltete Pflegeausbildung spiegelt die veränderten beruflichen Anforderungen wieder: So ist beispielsweise in Altenheimen auch Krankenpflege gefragt, während man sich in Krankenhäusern und Arztpraxen vermehrt um ältere Menschen kümmert. Darüber hinaus soll die Ausbildungsreform die Branche attraktiver machen, denn Nachwuchs wird dringend gebraucht – die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt.
Pflegefachleute betreuen Pflegebedürftige und unterstützen sie bei der Bewältigung ihres Alltags. Dazu gehört zunächst die pflegerische Betreuung im medizinischen Sinne: Pflegefachmänner wechseln Verbände, verabreichen Medikamente, helfen bei der Nahrungsaufnahme und der Körperhygiene. Außerdem wirken sie darauf hin, dass die Gepflegten ihren Tagesablauf strukturieren und mit sinnvoller Beschäftigung füllen.
Vor verwaltenden und organisatorischen Aufgaben schrecken Pflegefachleute nicht zurück: Sie koordinieren die nötigen Betreuungsmaßnahmen und behalten stets den Überblick über den Gesundheitszustand der Gepflegten. Das macht sie zu einer wichtigen Anlaufstelle für Ärzte, Therapeuten und Angehörige. Die Besonderheiten des deutschen Sozialsystems sind einem Pflegefachmann ebenso vertraut wie die speziellen Bedürfnisse von chronisch Kranken, Kleinkindern und Dementen.
Soziale Kompetenzen wie Kontaktfreude, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke gehören zur beruflichen Grundausstattung von Pflegefachmännern und Pflegefachfrauen. Zudem sollten sie körperlich und geistig belastungsfähig sein und auch unter Stress einen kühlen Kopf bewahren. Erwünscht sind außerdem Kenntnisse in Biologie, Chemie und Mathematik – Zahlensicherheit braucht man zum Dosieren von Medikamenten ebenso wie zum Abrechnen von Pflegeleistungen.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau ist bundesweit einheitlich geregelt. Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt an einer Pflegeschule, der praktische Teil in Pflegeeinrichtungen. Als Azubi lernt man alle beruflichen Facetten kennen – in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Einer dieser drei Bereiche lässt sich als Schwerpunkt wählen („Vertiefungseinsatz"). Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit förderlichem Berufsabschluss (etwa in der Pflegeassistenz).
Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für angehende Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen gibt es nicht. Ausbildungsträger im öffentlichen Dienst – und solche, die sich bei der Vergütung daran anlehnen – richten sich nach folgenden tariflichen Monatsvergütungen (AJ = Ausbildungsjahr).
Bund und Gemeinden (TVA-öD) |
Bundesländer (TV-L) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. AJ |
2. AJ |
3. AJ |
ø |
1. AJ |
2. AJ |
3. AJ |
ø |
1.341 € |
1.402 € |
1.503 € |
1.415 € |
1.231 € |
1.297 € |
1.403€ |
1.310 € |
Quelle: DBB Beamtenbund und Tarifunion (Stand 2024)
Pflegefachmann / Pflegefachfrau |
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