Das ABC der Ausbildung:
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

abc

Ausbildungsbegleitende Hilfen – kurz abH – sind Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Die Hilfen sollen es Berufseinsteigern ermöglichen, eine betriebliche Berufsausbildung aufzunehmen, fortzusetzen oder erfolgreich abzuschließen.

Was sind ausbildungsbegleitende Hilfen?

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen beinhalten:

  • berufsspezifische fachliche Nachhilfe in Theorie und Praxis
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
  • Nachhilfe in Deutsch und Mathematik
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • Gespräche mit Eltern, Ausbildern und Lehrern

Die Arbeitsagentur trägt die Kosten der abH-Maßnahmen. Die Durchführung übernehmen Bildungseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbände.

Wer kann ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen?

Zielgruppe der ausbildungsbegleitenden Hilfen sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Förderwürdig ist, wer ohne abH-Unterstützung seine berufliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen könnte. Auch Kandidaten mit abgeschlossener Erstausbildung können ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen, wenn sie nach dem Abschluss keinen Arbeitsplatz finden. Oder wenn sie eine Zweitausbildung draufsatteln müssen, um Chancen am Arbeitsmarkt zu haben.

Wie sind ausbildungsbegleitende Hilfen organisiert?

Als abH-Teilnehmer erhält man parallel zur betrieblichen und berufsschulischen Ausbildung regelmäßig abH-Unterricht. Er findet an mindestens drei Stunden pro Woche statt, meist nachmittags oder abends. Normalerweise wird man dazu in Kleingruppen mit höchstens acht Personen eingeteilt. Als Lehrer treten in der Regel erfahrene Ausbilder, Handwerker und Lehrkräfte auf. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern Sozialpädagogen zur Seite: Sie helfen bei beruflichen und privaten Problemen, bei Prüfungsstress und Lernschwierigkeiten.

Wie kann man ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen?

Ob man für ausbildungsbegleitende Hilfen infrage kommt, entscheidet die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Interessenten sollten sich zunächst dort oder beim persönlichen Ansprechpartner der Agentur informieren. Die Anmeldung läuft ebenfalls über den Berufsberater. Er benötigt dazu einen Lebenslauf und je nach Situation weitere Unterlagen (in Kopie): zum Beispiel den Ausbildungsvertrag, das aktuelle Berufsschulzeugnis, das Zwischen- oder Abschlusszeugnis, das Abschlusszeugnis der letzten allgemein bildenden Schule und/oder Nachweise über Klausuren.

Weblink

abH-Broschüre (PDF): Alles Wichtige zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen in kompakter Form zum Download.

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