Das ABC der Ausbildung:
Berufliche Umschulung

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Eine berufliche Umschulung ist eine geförderte Aus- oder Weiterbildung in einem anderen Beruf als dem bisher ausgeübten. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Was ist der Zweck einer beruflichen Umschulung?

Eine berufliche Umschulung hilft Arbeitgebern, die ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, dürfen oder wollen. Ziel ist es, eine (längerfristige) Arbeitslosigkeit zu verhindern. Mögliche Gründe, die der Ausübung eines Berufs entgegenstehen, sind:

  • gesundheitliche Probleme, etwa aufgrund von Arbeitsunfällen oder Krankheiten
  • längere Fehlzeiten im Beruf, zum Beispiel durch Krankheit, Pflege eines Angehörigen oder Kindererziehung
  • die fehlende Nachfrage nach Arbeitskräften
  • grundlegende Veränderungen des Berufsbilds, beispielsweise infolge technischer Neuerungen
  • die persönliche Unzufriedenheit mit dem Beruf

Wie verläuft eine berufliche Umschulung?

Eine berufliche Umschulung ist im Prinzip eine berufliche Ausbildung, die auf einer bereits vorhandenen Berufsausbildung aufbaut. Man erlernt also einen ähnlichen, fachlich verwandten Beruf. Da bereits einschlägige Qualifikationen vorhanden sind, kann sich die Umschulungszeit im Vergleich zur regulären Ausbildungsdauer um mehr als ein Drittel verkürzen.

Für berufliche Umschulungen gibt es verschiedene Organisationsformen:

  • Die betriebliche Umschulung verläuft wie eine duale Ausbildung und richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie wird von der zuständigen Stelle überwacht, Lernorte sind der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule. Teilnehmer erhalten eine Ausbildungsvergütung oder finanzielle Leistungen des Kostenträgers.
  • Bei einer außerbetrieblichen (überbetrieblichen) Umschulung erlernt man den neuen Beruf größtenteils durch Unterricht bei einem Bildungsträger. Außerdem ist ein mehrmonatiges Praktikum in die Umschulung integriert.
  • Die schulische Umschulung ähnelt einer schulischen Ausbildung und ist vor allem in Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufen üblich. Die Umzuschulenden erwerben das nötige Theoriewissen an einer Berufsfachschule und ergänzen ihre Kenntnisse meist durch Praktika.

Wie beantragt man eine berufliche Umschulung?

Wer sich für eine berufliche Umschulung interessiert, muss sich zunächst an den jeweiligen Kostenträger wenden: Je nach Situation ist dies die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, die zuständige Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung. In einem persönlichen Gespräch wird vorab geklärt, ob die zur Umschulung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen: Der Interessent muss volljährig sein, eine berufliche Ausbildung vorweisen und durch bestimmte Gründe an der Ausübung seines bisherigen Berufs gehindert werden (siehe oben). Außerdem muss zu erwarten sein, dass sich seine Beschäftigungschancen durch die Umschulung erheblich verbessern. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Umschulung beim Kostenträger beantragt werden.

Weblink

Umschulungsangebote online finden: Das KURSNET-Portal der Arbeitsagentur ermöglicht die Suche nach passenden Umschulungsangeboten.

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