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Das ABC der Ausbildung:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – abgekürzt BAföG – ist ein deutsches Bundesgesetz, das die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten regelt. Förderberechtigt sind demnach auch Auszubildende in schulischen Ausbildungen. Sie erhalten die BAföG-Gelder als Zuschuss, der später nicht zurückgezahlt werden muss. Für Azubis in dualen Ausbildungen gibt es vergleichbare Leistungen in Form der Berufsausbildungsbeihilfe.

Wer kann BAföG in der Ausbildung bekommen?

Die Förderung schulischer Ausbildungen bestimmt Paragraph 1, Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Demnach gibt es BAföG-Hilfen für den Besuch von „Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10“ sowie für den Besuch von „Berufsfachschulklassen (...), deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln“.

Weitere Einschränkungen für den BAföG-Bezug betreffen ...

  • die Staatsangehörigkeit. Bezugsberechtigt sind Deutsche und Ausländer, die einen bestimmten Aufenthaltsstatus haben (z. B. Daueraufenthaltsrecht nach dem EU-Freizügigkeitsgesetz, Erlaubnis zum EG-Daueraufenthalt, Niederlassungserlaubnis).
  • das Alter. BAföG-Leistungen können nur schulische Azubis erhalten, die die betreffende Ausbildung vor Vollendung ihres 30. Lebensjahrs begonnen haben.
  • die Ausbildungsleistungen. Es muss zu erwarten sein, dass der Azubi das Ausbildungsziel erreicht. In der Regel wird dies angenommen, wenn er die Ausbildungsstätte besucht oder am Praktikum teilnimmt.
  • der Ausbildungsumfang. Die Ausbildung muss mindestens ein halbes Jahr dauern und die Arbeitskraft des Azubis voll beanspruchen.
  • Die finanzielle Lage: Der Azubi muss förderbedürftig sein. Herangezogen werden dazu auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners.
  • Die Wohnsituation. Für Berufsfachschüler, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, gilt: Sie müssen einen eigenen Haushalt führen, dürfen also nicht mehr bei den Eltern wohnen. Und zwar aus einem der folgenden Gründe: Sie haben ein Kind, sind verheiratet oder verpartnert, die nächste zumutbare Arbeitsstätte liegt zu weit weg vom Wohnort der Eltern (hin und zurück mindestens 2 Stunden) oder schwerwiegende soziale Umstände haben es erfordert.

Wie viel BAföG bekommt man?

Der zustehende BAföG-Förderungsbetrag berechnet sich nach folgendem Verfahren: Zuerst wird, je nach der Wohn- und Ausbildungssituation des Azubis, der jeweilige Grundbedarf festgesetzt. Anschließend werden davon gegebenenfalls anfallende Anrechnungsbeiträge abgezogen. Diese Beträge ergeben sich in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen des Azubis, seiner Familie und seines Ehepartners.

Grundbedarf für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

bei den Eltern wohnend

 nicht bei den Eltern wohnend

 Höchstsatz

Keine Förderung

632 €

754 € (inkl. Kranken- u. Pflegevers.-Zuschlag)

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 2024

Grundbedarf für den Besuch von Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

bei den Eltern wohnend

nicht bei den Eltern wohnend

Höchstsatz

262 €

632 €

754 € (inkl. Kranken- u. Pflegevers.-Zuschlag)

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 2024

Wie beantragt man BAföG?

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden beim Amt für Ausbildungsförderung der zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragt. Für schulische Azubis ist in der Regel das Amt am Wohnort der Eltern zuständig. Die benötigten Antragsformulare stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung online bereit.

Weblinks

www.bafög.de: Alles rund ums BAföG auf dem BAföG-Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Inklusive Antragsformularen zum Download und den Adressen der zuständigen Ämter.

BAföG-Rechner: Wie hoch die BAföG-Förderung ausfallen könnte, zeigt der Rechner von studis-online.


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