Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – abgekürzt BAföG – ist ein deutsches Bundesgesetz, das die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten regelt. Förderberechtigt sind demnach auch Auszubildende in schulischen Ausbildungen. Sie erhalten die BAföG-Gelder als Zuschuss, der später nicht zurückgezahlt werden muss. Für Azubis in dualen Ausbildungen gibt es vergleichbare Leistungen in Form der Berufsausbildungsbeihilfe.
Die Förderung schulischer Ausbildungen bestimmt Paragraph 1, Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Demnach gibt es BAföG-Hilfen für den Besuch von „Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10“ sowie für den Besuch von „Berufsfachschulklassen (...), deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln“.
Weitere Einschränkungen für den BAföG-Bezug betreffen ...
Der zustehende BAföG-Förderungsbetrag berechnet sich nach folgendem Verfahren: Zuerst wird, je nach der Wohn- und Ausbildungssituation des Azubis, der jeweilige Grundbedarf festgesetzt. Anschließend werden davon gegebenenfalls anfallende Anrechnungsbeiträge abgezogen. Diese Beträge ergeben sich in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen des Azubis, seiner Familie und seines Ehepartners.
Grundbedarf für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
bei den Eltern wohnend |
nicht bei den Eltern wohnend |
Höchstsatz |
---|---|---|
Keine Förderung |
632 € |
754 € (inkl. Kranken- u. Pflegevers.-Zuschlag) |
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 2024
Grundbedarf für den Besuch von Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
bei den Eltern wohnend |
nicht bei den Eltern wohnend |
Höchstsatz |
---|---|---|
262 € |
632 € |
754 € (inkl. Kranken- u. Pflegevers.-Zuschlag) |
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 2024
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden beim Amt für Ausbildungsförderung der zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragt. Für schulische Azubis ist in der Regel das Amt am Wohnort der Eltern zuständig. Die benötigten Antragsformulare stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung online bereit.
www.bafög.de: Alles rund ums BAföG auf dem BAföG-Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Inklusive Antragsformularen zum Download und den Adressen der zuständigen Ämter.
BAföG-Rechner: Wie hoch die BAföG-Förderung ausfallen könnte, zeigt der Rechner von studis-online.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €