Der Beruf: Bundeskriminalamt (BKA)

Dem Verbrechen auf der Spur: Das Bundeskriminalamt (abgekürzt „BKA“) hat die Sicherheit und Ordnung im gesamten Bundesgebiet im Blick. Als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei unterstützt das Amt die Ermittlungsbehörden der Bundesländer durch Informationen, Serviceleistungen und Know-How. In besonders schweren Fällen hat es auch eigene Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbefugnisse. Darüber hinaus verknüpft das BKA die deutschen Polizeien mit Fahndern rund um den Globus.

Das Bundeskriminalamt ...

  • ist die zentrale Schaltstelle der deutschen Kriminalpolizei
  • untersteht dem Bundesministerium des Inneren
  • übernimmt verschiedene Aufgaben: polizeilicher Staatsschutz, Kampf gegen organisierte Kriminalität, Cybercrime-Delikte ...
  • unterstützt die Arbeit der Landeskriminalämter (LKAs)
  • dient als Bindeglied der deutschen Polizei zu internationalen Behörden

Die Ausbildung beim BKA

Das Bundeskriminalamt bietet sowohl Schulabgängern als auch Berufswechslern Einstiegsmöglichkeiten. Für Berufseinsteiger ist vor allem die Ausbildung zum Kriminalkommissar in der Beamten-Laufbahn des gehobenen Dienstes interessant. Kandidaten mit Hochschulabschluss können sich für den Masterstudium zum Kriminalrat im höheren Beamtendienst bewerben.

Angehende Kriminalkommissare absolvieren ein dreijähriges duales Bachelorstudium. Auf dem Programm stehen neben Seminaren an der Hochschule auch Praxis-Lehrgänge wie Sprachausbildung, Einsatztraining und Dienstkunde. Künftige Kriminalräte durchlaufen ein zweijähriges Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei, ergänzt durch ein viermonatiges Praktikum im Bundeskriminalamt und an einer Landesdienststelle. Danach können sie Führungspositionen im BKA übernehmen.

Die Einstellungsvoraussetzungen

Für eine kriminalistische Ausbildung beim BKA werden bestimmte Schulabschlüsse vorausgesetzt:

  • Kriminalkommissar / Kriminalkommissarin (gehobener Dienst): Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife
  • Kriminalrat / Kriminalrätin (höherer Dienst): Studienabschluss in einem geeigneten Fachbereich

Abgesehen vom Bildungsabschluss gelten noch weitere Anforderungen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Höchstalter 42 Jahre (Kriminalkommissar) bzw. 45 Jahre (Kriminalrat)
  • Führerschein Klasse B
  • Englischkenntnisse mind. Level B1
  • keine Vorstrafen, keine hohen Schulden („geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“)
  • Keine Beanstandungen bei der Sicherheitsüberprüfung

Die Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt und kann sich daher je nach Bundesland unterscheiden. In Hessen beispielsweise erhalten Kriminalkommissar-Anwärterinnen und Anwärter (gehobener Dienst) ein monatliches Grundgehalt von derzeit rund 1.744 Euro brutto. Ab dem zweiten Studienjahr kommt üblicherweise die Polizeizulage hinzu, und auch sonst kann es weitere Zuschläge geben, wie beispielsweise ein Familienzuschlag. Der genaue Betrag ist von der individuellen Situation abhängig.

In der Ausbildung zum Kriminalrat / zur Kriminalrätin (höherer Dienst) erhält man einen monatlichen Grundbetrag von aktuell 2.318 Euro. Auch hier können abhängig von der individuellen Situation weitere Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen hinzukommen.

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