Der Beruf: Justizfachangestellter / Justizfachwirt / Justizwachtmeister

Justizwachtmeister (einfacher / mittlerer Dienst), Justizfachwirte (mittlerer Dienst) und Justizfachangestellte (kein Beamtenstatus) arbeiten an Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dort greifen sie Richtern und Staatsanwälten unter die Arme – eine vertrauensvolle Tätigkeit, die einige Ansprüche an die Ausbildung bzw. das Studium stellt. Die Mitarbeiter der Justizverwaltung bekommen es mit sensiblen juristischen Angelegenheiten zu tun und stehen im direkten Kontakt zu den Bürgern.

Justizfachangestellte und Justizfachwirte ...

  • erstellen Abrechnungen, weisen Gebühren und Auslagen an.
  • bearbeiten den Schriftverkehr, veranlassen Ladungen und Zustellungen.
  • beglaubigen Abschriften von Gerichtsentscheidungen.
  • führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen.

Justizwachtmeister übernehmen verschiedene unterstützende Aufgaben: Sie sichern die Ruhe und Ordnung in den Justizgebäuden, bearbeiten die Post und verwalten Materialbestände.

Ausbildung und Studium

Eine Ausbildung in der Justizverwaltung ist auf Landesebene möglich. Die Praxisblöcke sehen Einsätze an Staatsanwaltschaften, Notariaten, Gerichten und Grundbuchämtern vor. Zur theoretischen Schulung durchlaufen Justizwachtmeister mehrwöchige Fachlehrgänge, Justizfachwirte lernen an einer Justizvollzugsschule und Justizfachangestellte an einer Berufsschule.

Bedarfsgerechte Ausschreibungen garantieren, dass erfolgreiche Absolventen nach ihrem Studium bzw. ihrer Ausbildung eingestellt werden. Oft können Justizfachangestellte nach einer verkürzten Beamtenausbildung in den mittleren Dienst einsteigen. Justizfachwirten und Justizfachangestellten bieten sich interessante Wege zur Weiterqualifikation: Im mittleren Dienst ist die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher, im höheren Dienst zum Amtsanwalt möglich.

Berufliche Anforderungen

Die charakterliche Eignung ist in der Justizverwaltung sehr wichtig. Man braucht Aufgeschlossenheit, Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit und soziale Intelligenz, d. h. Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Bürgern. Sehr gute Sprach- und Rechenfähigkeiten sind für Justizfachangestellte und Justizfachwirte dringend notwendig. Letztere sollten zudem versiert im Maschinenschreiben sein: Erwartet werden mindestens ca. 180 Anschläge/Minute, eventuell finden im Auswahlverfahren entsprechende Tests statt. Wer bereits eine Ausbildung zum Rechtsanwalts- oder Notargehilfen abgeschlossen hat, kann mit höheren Einstellungschancen rechnen.

Die Ausbildungsvergütung

Ein Überblick über die durchschnittliche tarifliche Monatsvergütung angehender Justizfachangestellter (AJ =  Ausbildungsjahr):
Westdeutsche Bundesländer
1. AJ 2. AJ 3. AJ ø
1.094 € 1.149 € 1.199 € 1.146 €
Ostdeutsche Bundesländer
1. AJ 2. AJ 3. AJ ø
1.087 € 1.141 € 1.191 € 1.150 €

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (Stand 2025)

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