Einstellungstest Rechtspfleger/in
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Rechtspfleger sind Beamte im gehobenen Justizdienst, die bestimmte gerichtliche Angelegenheiten selbstständig regeln und rechtsgültige Entscheidungen treffen dürfen. Gelegentlich wird der Beruf sogar als eine Art abgespeckte Version des Richterberufs bezeichnet: Viele Aufgaben, die heute in den Händen von Rechtspflegern liegen, wurden früher tatsächlich von Richtern übernommen. Rechtspfleger haben also einen verantwortungsvollen und spannenden Job, der einige Ansprüche an das Studium stellt.
Dass Rechtspfleger keinen „gewöhnlichen“ Beruf haben, zeigt sich in ihrer rechtlichen Stellung: Laut dem Rechtspflegergesetz sind sie nicht weisungsgebunden, sondern sachlich unabhängig. Als eigenständige Organe der Rechtspflege fällen sie Entscheidungen in Rechtsbereichen wie Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Grundbuch- oder Registerrecht oder bei Zwangsvollstreckungen. Auch als Geschäfts- oder Gruppenleiter in der Justizverwaltung können Rechtspfleger ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Im Registerrecht verantworten Rechtspfleger beispielsweise Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister. In Nachlassangelegenheiten eröffnen sie Testamente und erteilen Erbscheine, sie ordnen Betreuungen beziehungsweise Vormundschaften an und kontrollieren diese. Oder sie entscheiden im Grundbuchrecht, ob einem Antrag auf Löschung von Grundschulden stattgegeben wird.
Wer sich als Rechtspfleger / Rechtspflegerin bewerben will, muss die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss vorweisen. Außerdem sind einige beamtenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen:
Eine Ausbildung zum Rechtspfleger ist auf Landesebene möglich. Das duale Studium gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Einheiten, die jeweils an der Fachhochschule sowie in Gerichten oder Staatsanwaltschaften abgeleistet werden.