Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ausbildungskosten dürfen in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Und das sogar noch vier Jahre im Nachhinein. Schnell handeln heißt die Devise.
Gute Nachrichten vom Bundesfinanzhof: Laut einem Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts dürfen Ausbildungskosten künftig in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Betroffene können in diesem Jahr sogar noch Ansprüche aus dem Jahr 2007 geltend machen – wenn sie schnell handeln.
Als Werbungskosten sind alle Beträge absetzbar, die nachweislich im Rahmen der ersten beruflichen Ausbildung aufgewendet wurden: Für die Fahrt zur Arbeit, Computer, Bürobedarf, Lehrbücher, Prüfungen etc. Berufseinsteiger können sich diese Ausgaben bis zu vier Jahre rückwirkend auf ihr jetziges Einkommen anrechnen lassen. Vorausgesetzt, es wurde noch keine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgegeben.
Wer also bis zum 31. Dezember dieses Jahres die Initiative ergreift, kann sich noch Ausgaben aus dem Jahr 2007 vom Fiskus zurückholen. Kleiner Wermutstropfen: Sollte das Finanzministerium einen sogenannten Nichtanwendungserlass beantragen, dürfen die Finanzämter die Entscheidung des Bundesfinanzhofs erst einmal ignorieren. Finanzminister Wolfgang Schäuble will diesen Schritt allerdings vermeiden.
Weitere Infos
www.bdl-online.de: Homepage des Bundesverbands der deutschen Lohnsteuerhilfevereine, die bei Steuerangelegenheiten für wenig Geld mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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