Gute Nachrichten für Fach- und Berufsfachschüler: Die BAföG-Sätze sollen kräftig steigen. Allerdings nicht sofort.
Die Bundesregierung hat entschieden: Die Leistungen nach dem „Bundesausbildungsförderungsgesetz“, besser bekannt als BAföG, werden deutlich aufgestockt. Geplant ist eine Erhöhung um sieben Prozent, das entspricht einem Plus von durchschnittlich rund 30 Euro pro Monat. Was die Freude etwas trüben dürfte: Die Anpassung soll erst im Herbst 2016 erfolgen – nach jahrelangen Nullrunden viel zu spät, meinen Kritiker.
BAföG in der Ausbildung
BAföG-Leistungen werden als zinsloses Darlehen gewährt, das nach der Ausbildung zurückzuzahlen ist. Allerdings kommt dafür nicht jeder infrage: BAföG steht grundsätzlich nur Azubis in schulischen Ausbildungen zu. Dazu gehören zum Beispiel angehende Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher, Physiotherapeuten, schulische Kosmetiker sowie technische und kaufmännische Assistenten. Weitere Einschränkungen betreffen die Staatsangehörigkeit, das Alter und die Ausbildungsleistungen. Herangezogen werden auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Azubis, ihrer Eltern und gegebenenfalls ihrer Ehepartner.
Wer die Bedingungen zum BAföG-Bezug erfüllt, wird je nach Bedürftigkeit einem bestimmten Bedarfssatz zugeordnet. Wie sich die geplante Erhöhung auf die Bedarfssätze von Fach- und Berufsfachschülern auswirkt, zeigt folgende Tabelle:
Bedarfssatz | bei Eltern wohnend | nicht bei Eltern wohnend | Höchstsatz |
---|---|---|---|
aktuell | 216 € (inkl. Kranken- u. Pflegevers.-Zuschlag) | 465 € | 538 € |
ab Herbst 2016 | 231 € (inkl. Kranken- u. Pflegevers.-Zuschlag) | 488 € | 576 € |
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Angegeben sind die Bedarfssätze für Fach- und Berufsfachschüler, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.
Weitere Infos
www.bafög.de: Alle Fragen rund ums BAföG beantwortet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
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