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Finanzierung der Ausbildung: rechtzeitig planen

Finanzierung der Ausbildung: rechtzeitig planen

Das Azubi-Leben ist nicht billig – zur Finanzierung sind neben dem Staat auch die Eltern gefordert. Womit sollte man rechnen?

Fahrtkosten, Versicherungen, eigener Haushalt: Der Schritt ins Berufsleben strapaziert das Portemonnaie. Richtwerte für den Unterhaltsbedarf liefert die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Demnach braucht ein volljähriger Azubi, der nicht bei seinen Eltern wohnt, pro Monat mindestens 670 Euro – Versicherungsbeiträge ausgeklammert.

Besonders an einem teuren Wohnort kommt schnell noch der eine oder andere Euro mehr dazu. Auf ein pralles Sparkonto oder hohe regelmäßige Einkünfte können sich während der Ausbildung aber nur die Wenigsten stützen. Hier müssen zunächst die Eltern in die Bresche springen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Nachwuchs bis zum Ende der Erstausbildung finanziell unter die Arme zu greifen.

Worauf Eltern achten sollten

Experten raten Eltern, die Finanzierung der Ausbildung möglichst früh zu kalkulieren und regelmäßig Geld beiseite zu legen. Bei der Wahl der Anlageformen gilt die Devise: Sicherheit vor Risiko – wichtig ist eine berechenbare, stabile Wertentwicklung. Zudem sollte ein Teil des Ersparten während der Ausbildung stets sofort verfügbar sein, um plötzliche Engpässe ausgleichen zu können.

Was Versicherungen angeht, ist der Planungsaufwand überschaubar: Eine Krankenversicherung ist Pflicht – der Tarifvergleich lohnt sich. Darüber hinaus können Berufsunfähigkeits- und Hausratsversicherungen interessant sein. Die Haftpflicht ist während der Erstausbildung meist über die Familienversicherung abgedeckt.

Kindergeld, Beihilfe, BAföG – was der Staat leistet

Natürlich hilft auch der Staat, die finanziellen Belastungen zu tragen. Eine zuverlässig sprudelnde Finanzierungsquelle ist das Kindergeld. Für ein Kind in Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) überweist der Staat bis zum 25. Lebensjahr jeden Monat 184 Euro. Freiwillige Sozialdienst- oder Wehrdienstzeiten werden auf die Auszahlungsdauer angerechnet.

Wer eine duale Berufsausbildung absolviert und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann außerdem Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Außerhalb des dualen Ausbildungssystems kommt Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) infrage: Die BAföG-Höhe – maximal 670 Euro pro Monat – richtet sich nach dem Ausbildungsgehalt und dem Einkommen der Eltern.

Weitere Infos

www.arbeitsagentur.de: Die Bundesagentur für Arbeit informiert über die Berufsausbildungsbeihilfe.

www.bafög.de: Alles rund ums BAföG auf dem offiziellen BAföG-Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Düsseldorfer Tabelle: Hier geht’s zur aktuellen Unterhaltsrichtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Datum: 01/12

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