Die Teilzeitausbildung erleichtert jungen Eltern den Berufseinstieg. Wir verraten, wie die Ausbildung verläuft.
Duale Ausbildungen sind grundsätzlich als Vollzeitausbildungen gedacht. Für Azubis mit Kindern oft eine große Herausforderung: Wie sollen sie ihre Ausbildung mit der privaten Situation vereinbaren? Abhilfe schafft die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankerte Teilzeitausbildung. Dabei verkürzt sich die wöchentliche Ausbildungszeit auf 20 bis 30 Stunden – und junge Eltern können leichter in den Beruf starten.
Aufbau der Teilzeitausbildung
Eine Teilzeitausbildung kann laut § 8 des BBiG jeder machen, der daran ein „berechtigtes Interesse“ hat: also zum Beispiel Eltern, Schwerbehinderte oder Azubis, die einen nahen Verwandten zeitaufwändig pflegen müssen. Voraussetzung ist, dass man die Ausbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich abschließen wird.
Die Ausbildung in Teilzeit ist wie eine Vollzeitausbildung aufgebaut: Die Praxis findet im Betrieb statt, die Theorie lernt man in der Berufsschule. Verkürzt werden nur die betrieblichen Arbeitsphasen; die Schulzeiten bleiben gleich. Die gesamte Ausbildungsdauer ändert sich nicht, wenn die Teilzeitazubis an mindestens 25 Stunden pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule sind. Liegt diese wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 20 und 24 Stunden, verlängert sich die Teilzeitausbildung um maximal ein Jahr.
Teilzeitausbildung: In Kleinstbetrieben beliebt
In der Praxis wird die Karrierechance Teilzeitausbildung bislang nur selten genutzt. Aktuell lernen gerade einmal 0,4 Prozent aller Azubis in Teilzeit – der Großteil davon Frauen. Auffallend häufig bilden Kleinstbetriebe mit höchstens zehn Beschäftigten in Teilzeit aus, wie eine Auswertung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zeigt. In solchen Betrieben reicht häufig eine Teilzeitkraft, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen.
Unter den Top 50 Ausbildungsberufen hatten 2014 folgende Berufe den höchsten Anteil an neuen Teilzeitazubis:
Rang | Ausbildungsberuf | Anteil abgeschlossener Teilzeitverträge |
---|---|---|
1 | Friseur / Friseurin | 2 % |
2 | Fachverkäufer / Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk | 1,97 % |
3 | Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement | 1,2 % |
4 | Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte | 1,17 % |
5 | Gärtner / Gärtnerin | 1,06 % |
6 | Rechtsanwaltsfachangestellter / Rechtsanwaltsfachangestellte | 1,02 % |
7 | Steuerfachangstellter / Steuerfachangestellte | 1,01 % |
8 | Verkäufer / Verkäuferin | 0,87 % |
9 | Medizinischer Fachangestellter / Medizinische Fachangestellte | 0,62 % |
10 | Tischler / Tischlerin | 0,6 % |
Quelle: DAZUBI (BIBB)
Weitere Infos
„Ausbildung in Teilzeit ist zu wenig verbreitet“: Ein aufschlussreicher Beitrag vom Deutschlandfunk – zum Durchlesen oder Anhören.
Das Ausbildungs-ABC zur Teilzeitausbildung: Alles Wichtige zur Teilzeitausbildung – kompakt und verständlich erklärt.
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