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Als Mitarbeiter beim Zoll kontrolliert man die Ein- und Ausfuhr von Waren, treibt Verbrauchssteuern für den Bund ein und bekämpft Schwarzarbeit. Der Zoll ist außerdem Teil der Küstenwache und verfügt über Hundestaffeln, ein Spezialeinsatzkommando und ein eigenes Kriminalamt. Aber auf dem Weg zur Ausbildung warten zahlreiche Eignungstests. Eine gute Vorbereitung ist hier entscheidend!
Wer beim Zoll im mittleren Dienst arbeiten möchte, braucht mindestens einen Realschulabschluss oder muss nach seinem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige, anerkannte Ausbildung absolviert haben. Eine Zulassung ist auch mit einem ausländischen Bildungsabschluss möglich, wenn er mit dem deutschen vergleichbar ist.
Wer den gehobenen Dienst anstrebt, benötigt das Abitur oder einen Bildungsabschluss, der zu einem Fachhochschulstudium in Nordrhein-Westfalen berechtigt.
Zusätzlich gelten für beide Laufbahnen gewisse persönliche Voraussetzungen:
Wer auf einem Zollschiff oder -boot ausgebildet werden möchte, braucht außerdem ein nautisches oder maschinentechnisches Patent.
Die Bewerbungsunterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Man kann sich bundesweit für jedes Hauptzollamt bewerben und neben dem bevorzugten Amt auch eine Alternative angeben. Deutschlandweit gibt es mehr als vierzig Hauptzollämter in allen Bundesländern.
Die Bewerbung besteht aus einem Anschreiben, dem Lebenslauf, einer beglaubigten Kopie aller relevanten Zeugnisse und des Sportabzeichens. Außerdem muss ein vierseitiger Bewerbungsbogen ausgefüllt werden, den der Zoll als Formular bereitstellt.
Im Personalauswahlverfahren wird darauf geachtet, ob ein Bewerber den Ansprüchen des Zolldienstes gewachsen ist. Natürlich erwartet der Zoll, dass Neulinge die einschlägigen Mindestanforderungen erfüllen, also Leistungswillen, Flexibilität, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit mitbringen.
Im Speziellen legen die Prüfer Wert darauf, wie sicher man mit Sprache, Zahlen und Gesetzen umgeht und zu strittigen Sachverhalten Stellung bezieht. Typische Aufgabenstellungen sind komplexe Matheaufgaben, Erörterungen, Postkorbübungen, die Anwendung von Rechtsvorschriften und natürlich ein Wissenstest.
Besteht ein Bewerber das schriftliche Auswahlverfahren, wird er zur mündlichen Prüfung eingeladen. Hier gilt es, sich den Prüfern in einer Gruppenübung mit Diskussion, einem Rollenspiel und einem Interview zu präsentieren. Im gehobenen Dienst gehört dazu außerdem ein Kurzvortrag zur Darstellung und Erläuterung eines Sachverhalts.
In einem Selbsttest und einem Wissenstest können potenzielle Bewerber überprüfen, ob sie sich für die Arbeit beim Zoll eignen und das nötige Grundwissen mitbringen.
Im mittleren Zolldienst dauert die Ausbildung zwei Jahre und gliedert sich in Unterrichtsabschnitte und praktische Phasen. Der Unterricht findet an den Ausbildungsstätten der Bundesfinanzverwaltung statt, zum Beispiel in Münster, Leipzig oder Rostock. Den einjährigen praktischen Abschnitt absolviert der Anwärter an den Dienststellen seines jeweiligen Ausbildungshauptzollamts.
Die Ausbildung im gehobenen Zolldienst ist ein dreijähriger Diplomstudiengang, der mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen wird. Studienabschnitte und Praktika wechseln sich ab, das Studium findet an der Hochschule des Bundes am Bildungs- und Wissenschaftszentrum Münster statt. Die Absolventen erhalten den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt.
In beiden Ausbildungszweigen befassen sich die Anwärter mit Vollzugs- und Zolltarifrecht, Steuer- und Verbrauchssteuerrecht und weiteren juristischen Inhalten. Mit bestandener Prüfung im mittleren und gehobenen Dienst bekommt wird man in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Bewährt man sich hier, folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Die Vergütung beim Zoll wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamte des Bundes geregelt. Das Gehalt für Anwärter im mittleren Dienst beträgt 1.270 Euro brutto und im gehobenen Dienst 1.330 Euro.
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