In einem Ausbildungsnachweis – in Schriftform Berichtsheft genannt – dokumentiert ein Auszubildender sämtliche Stationen und Inhalte einer dualen Ausbildung. Die meisten Ausbildungsordnungen schreiben das Führen eines Berichtshefts verpflichtend vor. Nach § 43 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 36 der Handwerksordnung (HwO) gilt der korrekt geführte Ausbildungsnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Ein Ausbildungsnachweis dient dazu, die einzelnen Ausbildungsschritte nachvollziehbar und belegbar zu machen: So können sich Azubis und Ausbilder einen Überblick über das Gelernte verschaffen und den Ausbildungsverlauf reflektieren. Am Ende der Ausbildung kontrollieren die zuständigen Stellen anhand des Berichtshefts, ob die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Ein Berichtsheft enthält in einfacher Form alle wesentlichen Fakten zum zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung. Dazu zählen vor allem die Tätigkeiten im Betrieb und die Themen des Berufsschulunterrichts mitsamt Arbeits- bzw. Unterrichtszeiten. Auch Urlaubstage und (beispielsweise krankheitsbedingte) Fehlzeiten müssen vermerkt werden. Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises sollte zudem das Berichtsdatum und die persönlichen Angaben des Azubis enthalten.
Die Informationen im Berichtsheft sind allgemein zu halten und nur auf die berufliche Beschäftigung zu beziehen. Firmengeheimnisse oder nicht ausbildungsbezogene Aktivitäten (z. B. Mittagspausen, Privatgespräche) haben im Ausbildungsnachweis nichts zu suchen.
Das Berichtsheft ist vom Azubi täglich oder wöchentlich in Eigenverantwortung zu führen. In der Praxis gibt es dafür meist einigen zeitlichen Spielraum, der aber nicht allzu großzügig ausgereizt werden sollte: Lange im Nachhinein sind die Arbeitsgänge und Lerninhalte kaum noch präsent und müssen mühsam rekonstruiert werden. Als Bestandteil der Ausbildung kann das Führen des Berichtshefts auch während der Arbeitszeit geschehen. Die benötigten Unterlagen sollten vom Ausbildungsbetrieb kostenlos bereitgestellt werden. Alternativ zur Papierform sind mittlerweile auch digitale Varianten des Ausbildungsnachweises üblich.
Der zuständige Ausbilder muss das Berichtsheft regelmäßig kontrollieren und abzeichnen, nach den Leitlinien des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) mindestens im Monatsrhythmus.
Die BIBB-Leitlinien zum Ausbildungsnachweis (pdf): Wie führt man ein Berichtsheft richtig? Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung geben Aufschluss.
Berichtsheft führen leicht gemacht: Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden stellt interaktive Formulare für tägliche und wöchentliche Ausbildungsnachweise bereit.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €