Unter der Ausbildungsvergütung versteht man die monatliche finanzielle Vergütung, die ein Auszubildender von seinem Ausbildungsbetrieb erhält. Für eine duale Ausbildung ist dieses Entgelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtend. Für schulische Ausbildungen wird in der Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ausnahmen bilden unter anderem Ausbildungen im öffentlichen Gesundheitsbereich, zum Beispiel zum Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger.
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Wann und wie wird die Ausbildungsvergütung gezahlt?
Die Ausbildungsvergütung für den laufenden Monat ist spätestens am letzten Arbeitstag dieses Monats auszuzahlen. Von der im Ausbildungsvertrag fixierten Ausbildungsvergütung – dem Bruttolohn – führt der Arbeitgeber jeden Monat Steuern und Sozialabgaben an den Staat ab. Den verbleibenden Betrag, der anschließend auf dem Konto des Auszubildenden landet, nennt man Nettolohn. Er entspricht ungefähr 50 bis 75 Prozent des Bruttolohns, je nach Verdienst und Lohnsteuerklasse. Bei einer Ausbildungsvergütung von bis zu 325 Euro werden keine Abzüge vorgenommen – dann ist brutto gleich netto.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Laut dem Berufsbildungsgesetz muss die Ausbildungsvergütung „angemessen“ sein. Ist der Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt gemeinhin die darin ausgehandelte Ausbildungsvergütung als angemessen. Ansonsten liegt die Untergrenze bei 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung. Wenn für die betreffende Branche kein Tarifvertrag existiert, geben in der Regel die zuständigen Stellen Richtwerte vor. Seit 2020 gilt außerdem eine Mindest-Ausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“) für Ausbildungen, die im Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung (HWO) geregelt sind.
Auszubildende in einer Beamten- oder Soldatenlaufbahn erhalten Anwärterbezüge nach der einschlägigen Besoldungsordnung des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslands.
Das BBiG schreibt vor, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Ausbildungsdauer (mindestens jährlich) ansteigen muss. Bezogen auf das erste Ausbildungsjahr erhält man im zweiten mindestens 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent mehr und im vierten 40 Prozent Prozent mehr.
Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Dienstwagen oder Benzingutscheine können zu maximal 75 Prozent auf die Bruttovergütung angerechnet werden. Azubis, die Überstunden leisten, bekommen diese entgeltlich ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich erstattet.
Ausbildungsvergütungen in populären Berufen
Folgende Tabelle gibt die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen der 30 Berufe mit den meisten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wieder.
Berufe | West | Ost |
---|---|---|
Zimmerer / Zimmerin | 1.355 € | 1.230 € |
Bankkaufmann / Bankkauffrau | 1.300 € | 1.301 € |
Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen | 1.282 € | 1.284 € |
Verwaltungsfachangestellter/ Verwaltungsfachangestellte | 1.247 € | 1.258 € |
Elektroniker / Elektronikerin für Betriebstechnik | 1.235 € | 1.207 € |
Kaufmann / Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement | 1.214 € | 1.148 € |
Mechatroniker / Mechatronikerin | 1.209 € | 1.195 € |
Industriemechaniker / Industriemechanikerin | 1.205 € | 1.178 € |
Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte | ca. 1.200 € | ca. 1.200 € |
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel | 1.187 € | 1.116 € |
Industriekaufmann / Industriekauffrau | 1.177 € | 1.154 € |
Fachkraft für Lagerlogistik | 1.175 € | 1.122 € |
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement (Industrie u. Handel) | 1.174 € | 1.145 € |
Fachinformatiker / Fachinformatikerin | 1.173 € | 1.135 € |
Gärtner / Gärtnerin | 1.171 € | 1.175 € |
Koch / Köchin | 1.149 € | 1.083 € |
Hotelfachmann / Hotelfachfrau | 1.045 € | 1.081 € |
Fachlagerist / Fachlageristin | 1.125 € | 1.064 € |
Maschinen- und Anlagenführer / -Anlagenführerin | 1.123 € | 1.086 € |
Verkäufer / Verkäuferin | 1.105 € | 1.038 € |
Kfz-Mechatroniker / Kfz-Mechatronikerin (Handwerk) | 1.102 € | 1.030 € |
Automobilkaufmann / Automobilkauffrau | 1.074 € | 1.003 € |
Medizinischer Fachangestellter / Medizinische Fachangestellte | 1.055 € | 1.053 € |
Zahnmedizinischer Fachangestellter / Zahnmedizinischer Fachangestellter | 1.048 € | k.A. |
Elektroniker / Elektronikerin (Handwerk) | 1.036 € | 1.061 € |
Landwirt / Landwirtin | 969 € | 967 € |
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 966 € | k.A. |
Tischler / Tischlerin | 944 € | 863 € |
Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin | 936 € | 933 € |
Friseur / Friseurin | 719 € | k.A. € |
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Stand 2025
Weblinks
Überblick Ausbildungsvergütungen: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit den ausführlichen Gehaltsdaten.
Gehälter im öffentlichen Dienst: Die Besoldungstabellen im öffentlichen Dienst auf einen Blick – zusammengestellt von der Gewerkschaft „dbb Beamtenbund und Tarifunion“.
Brutto-Netto-Rechner: Der Brutto-Netto-Rechner des Onlinemagazins „Focus Money“ zeigt, was von der Ausbildungsvergütung nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt.