Das ABC der Ausbildung:
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

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Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), teilweise auch „Berufsgrundschuljahr“ genannt, zählt zu den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit. Es dauert ein Jahr und wird von berufsbildenden Schulen veranstaltet. Das BGJ gibt es in Bayern, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland.

An wen richtet sich das Berufsgrundbildungsjahr?

Das Berufsgrundbildungsjahr richtet sich an Schulabgänger mit Hauptschulabschluss, die noch keine Lehrstelle gefunden haben. Es vermittelt theoretische und praktische Grundkenntnisse im gewählten Berufsfeld.

In Bayern ist das BGJ für berufsschulpflichtige Azubis in einigen dualen Ausbildungsberufen Pflicht: Ihr erstes Ausbildungsjahr findet obligatorisch als Berufsgrundbildungsjahr statt. BGJ-pflichtig sind unter anderem Holzberufe (Tischler, Zimmerer, Holzmechaniker ...) und Grüne Berufe (Gärtner, Landwirt, Florist ...).

Wird das Berufsgrundbildungsjahr bei einer Ausbildung anerkannt?

Grundsätzlich kann das Berufsgrundbildungsjahr als erstes Ausbildungsjahr einer anschließenden dualen Ausbildung im jeweiligen Berufsfeld anerkannt werden. Die Ausbildungszeit verkürzt sich dadurch entsprechend. Im Einzelfall sollte man sich vorher mit dem Betrieb und der zuständigen Stelle abstimmen. In einigen Bundesländern sind die Betriebe sogar zur Anrechnung des BGJ verpflichtet.

Wie verläuft ein BGJ?

Das Berufsgrundbildungsjahr wird als Vollzeitunterricht oder in dualer/kooperativer Form angeboten.

Im Vollzeitunterricht-Modell erhalten die Teilnehmer montags bis freitags Unterricht in einer Berufsschule. Der Großteil der Wochenstunden entfällt auf die Fachtheorie, daneben belegt man berufsübergreifende Fächer wie Deutsch, Englisch und Sport. Außerdem sind mehrwöchige Praktika vorgesehen, bei denen man die Arbeitspraxis im Betrieb kennen lernt.

Die duale/kooperative Form ähnelt einer dualen Ausbildung: An zwei Wochentagen erwirbt man theoretisches Wissen in der Berufsschule, an drei Tagen ist man als Praktikant in einem kooperierenden Betrieb tätig.

Die Lehrinhalte des BGJ orientieren sich an den Rahmenlehrplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Berufsfelds. Eine Ausbildungsvergütung wird im Berufsgrundbildungsjahr nicht gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können BGJ-Teilnehmer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Wie bewirbt man sich für ein BGJ?

Interessenten bewerben sich direkt bei einer Berufsschule, die das BGJ im gewünschten Berufsfeld anbietet. Zur Anmeldung wird normalerweise ein Anschreiben, ein Lebenslauf und das Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule erwartet. Viele Schulen stellen die Liste der benötigten Unterlagen nebst Anmeldeformularen online zur Verfügung.

Einige mögliche BGJ-Berufsfelder sind „Agrarwirtschaft“, „Büro“, „Bautechnik“, „Chemie, Physik und Biologie“, „Elektrotechnik“, „Ernährung und Hauswirtschaft“, „Fahrzeugtechnik“, „Farbtechnik und Raumgestaltung“, „Gartenbau“, „Gastronomie“, „Gesundheit und Pflege“, „Holztechnik“, „Körperpflege“, „Metalltechnik“ oder „Wirtschaft und Verwaltung“.

Weblink

BGJ-Angebote online finden: Das KURSNET-Portal der Bundesagentur für Arbeit führt schnell zu allen BGJ-Angeboten im näheren Umkreis.

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