Ein Nebenjob ist eine berufliche Tätigkeit, der Arbeitnehmer parallel zum Hauptberuf nachgehen. In der Regel handelt es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, auch „450-Euro-Job“ oder „Minijob“ genannt. Auch Auszubildende in einer dualen Ausbildung oder schulischen Ausbildung können einen Nebenjob aufnehmen. Der Zusatzverdienst kann sich auf die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und des Kindergelds auswirken.
Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt. Auf jeden Fall muss der Ausbildungsbetrieb vorab informiert werden. Er kann den Nebenjob in folgenden Fällen untersagen:
Hat man im Ausbildungsbetrieb Urlaub, muss auch der Nebenjob ruhen: Laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen urlaubende Arbeitnehmer „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“.
Wie viel man im Nebenjob arbeiten darf, hängt davon ab, wie viel man im Ausbildungsberuf arbeitet. Die vom Gesetzgeber gezogenen Zeitgrenzen beziehen sich nämlich auf alle Beschäftigungsverhältnisse eines Arbeitnehmers. So dürfen minderjährige Azubis insgesamt höchstens 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich und an 5 Wochentagen arbeiten. Bei Erwachsenen sind bis zu 48 Wochenstunden und 6 Arbeitstage pro Woche erlaubt. Allerdings gibt es dazu eine Reihe von Ausnahmen. Details zu den Regelungen finden sich unter dem Stichwort Arbeitszeit im Ausbildungs-ABC.
Fragen zu Nebenjob und Ausbildung?: „Dr. Azubi“ der DGB-Jugend hilft ratsuchenden Azubis schnell, unbürokratisch und anonym.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €