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Schon in absehbarer Zeit droht ein aktuer Personalmangel in der Altenpflege und Krankenpflege. Setzt sich der bisherige Trend fort, werden im Jahr 2035 rund 270.000 Fachkräfte fehlen, rechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vor. Seit langem wird gefordert, die Attraktivität der Pflegeberufe zu verbessern – und der Staat hat reagiert: Bis Januar 2020 wird stufenweise ein neues Pflegeberufsgesetz eingeführt, das die Pflegeausbildung gründlich reformiert.
→ Update 2020: Aktuelle Infos zum Berufseinstieg
Der größte Reformschritt umfasst die Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte: Alle Azubis lernen in der dreijährigen Ausbildungszeit die Pflege von Kranken, Alten und Kindern, als Abschluss erwerben sie die Bezeichnung "Pflegefachmann" / "Pflegefachfrau". Wer sich auf die Pflege von Senioren oder Kindern spezialisieren möchte, kann dies im dritten Ausbildungsjahr vornehmen und so den Abschluss "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" wählen.
Die universelle Pflegeausbildung soll auf alle pflegerischen Arbeitsbereiche vorbereiten und deutlich mehr Azubis anziehen als bisher. Auch durch finanzielle Anreize: Die Ausbildungsvergütung wird erhöht, das derzeit oft übliche Schulgeld entfällt. Außerdem soll es bessere Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung geben, und die Pflegeschulen werden besser ausgestattet.
Die neue, gebündelte Pflegeausbildung spiegelt die veränderten beruflichen Anforderungen wieder. Denn die Grenzen zwischen den Arbeitsfeldern verschwimmen: Altenpfleger zum Beispiel versorgen immer mehr chronisch Kranke, Krankenpfleger kümmern sich zunehmend auch um Demente.
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