Das ABC der Ausbildung:
Zuständige Stelle

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Als „zuständige Stellen“ bezeichnet man berufsständische Kammern, in denen sich die Unternehmen einer bestimmten Branche und Region organisieren. Die zuständigen Stellen vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe und unterstützen sie durch verschiedene Serviceleistungen, unter anderem bei der Berufsausbildung.

Welche Aufgaben hat die zuständige Stelle bei einer Ausbildung?

Die zuständigen Stellen überwachen und fördern die berufliche Ausbildung im Auftrag des Staates. Dazu unterhalten sie zum Beispiel Werkstätten und Bildungszentren zur überbetrieblichen Ausbildung. Sie prüfen die Ausbildungseignung der Betriebe und helfen Azubis bei Fragen und Problemen. Außerdem geben sie Richtwerte zur Ausbildungsvergütung vor, wenn in der betreffenden Branche kein Tarifvertrag existiert.

Zum Ausbildungsbeginn kontrolliert die zuständige Stelle den Ausbildungsvertrag, stempelt ihn ab und nimmt ihn in ihr Verzeichnis auf. Soll die Ausbildung verkürzt, in Teilzeit durchgeführt oder anderweitig angepasst werden, ist dafür die Genehmigung der zuständigen Stelle nötig. Darüber hinaus nimmt sie die Zwischen- und Abschlussprüfung ab und klärt mithilfe des Berichtshefts, ob die Ausbildung ordnungsgemäß verlaufen ist.

Welche zuständigen Stellen gibt es?

Für jeden Ausbildungsberuf ist eine bestimmte regionale Kammer zuständig. Geregelt wird das in § 71 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG):

  • Für kaufmännische (nichthandwerkliche) Gewerbeberufe sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig.
  • Für handwerkliche Berufe (Berufe nach der Handwerksordnung) sind die Handwerkskammern (HWKs) zuständig.
  • Für landwirtschaftliche Berufe, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, sind die Landwirtschaftskammern zuständig.
  • Für Berufe in der Rechtspflege sind die Rechtsanwalts-, Patentanwalt- und Notarkammern bzw. Notarkassen zuständig.
  • Für Fachangestellte in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind die Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern zuständig.
  • Für Berufe im Gesundheitsdienst sind die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern zuständig.

Je nachdem, welcher Kammer der Ausbildungsbetrieb angehört, laufen manche Berufsausbildungen über andere Stellen: Für Kaufleute für Büromanagement kann beispielsweise auch die HWK zuständig sein und für Kfz-Mechatroniker die IHK.

Für Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst werden die zuständigen Stellen vom Bund oder von den Ländern bestimmt. Meist handelt es sich um die ausbildenden Direktionen, Ministerien, Ämter oder Bezirksregierungen.

Weblinks

Die Industrie- und Handelskammern: Das IHK-Dachportal bietet umfangreiche Infos zur Ausbildung und eine bundesweite Lehrstellenbörse.

Die Handwerkskammern: Alles Wichtige zur Ausbildung im Handwerk – hier geht's zum gemeinsamen Online-Auftritt der 53 Handwerkskammern.

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