Berufe im öffentlichen Dienst: Verwaltung und Technik

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen verantwortungsvollen Job: Sie übernehmen die Aufgaben des Staates, führen Gesetze aus und überwachen deren Einhaltung. Berufseinsteigern bietet sich ein breites Studien- und Ausbildungsangebot. Die Berufe im öffentlichen Dienst unterscheidet man in den nichttechnischen Dienst – Verwaltungsarbeit im engeren Sinne, aber auch Polizei- und Justizvollzug – und den technischen Dienst: hier finden sich unter anderem Feuerwehrleute, Ingenieure, Mechatroniker und Naturwissenschaftler wieder.

Die Beamten-Laufbahnen

Im öffentlichen Dienst kann man als Beamter verschiedene Karrierewege einschlagen, je nach Schulbildung und beruflicher Qualifikation.

  • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss
  • Mittlerer Dienst: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss + Ausbildung (nichttechnischer Dienst); Haupt- oder Realschulabschluss + Ausbildung (technischer Dienst)
  • Gehobener Dienst: Fachhochschulreife oder Abitur (nichttechnischer Dienst), abgeschlossenes Studium (technischer Dienst)
  • Höherer Dienst: abgeschlossenes Studium

Berufseinstieg im öffentlichen Dienst

Berufseinsteiger absolvieren in der Regel eine zweijährige Ausbildung (mittlerer Dienst) oder ein dreijähriges Studium (gehobener Dienst). Als Beamten-Anwärter sind sie zunächst auf Widerruf eingestellt. Erst nach der bestandenen Abschlussprüfung – Laufbahnprüfung genannt – steht die Verbeamtung an. Wer sich anschließend noch in der mehrjährigen Probezeit bewährt, wird vom Staat in ein krisensicheres Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.

Ausbildung und Studium im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich dual angelegt, verbinden theoretische Lehrgänge an Verwaltungsschulen oder Fachhochschulen mit der konkreten Arbeitspraxis in einer Behörde. Der Beamten-Vorbereitungsdienst vermittelt fachliches, rechtliches, wirtschaftliches und gegebenenfalls einsatztaktisches Basiswissen, in technischen Berufen ergänzt durch das nötige technische Know-how.

Die Anforderungen

Für den Berufseinstieg gelten bestimmte Einstellungsvoraussetzungen: Grundgesetztreue, gesundheitliche Tauglichkeit, häufig eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, Vorstrafenfreiheit, eventuell Altersgrenzen und weitere Kriterien. Persönliche Beziehungen, politische oder religiöse Überzeugungen dürfen dagegen keine Rolle spielen. Laut Grundgesetz haben sich Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst nach dem Prinzip der Bestenauslese zu richten: nur Eignung, Befähigung und Leistung zählen.

Die berufsrelevanten Merkmale stellen die Eignungstests und Einstellungstests des öffentlichen Dienstes intensiv auf die Probe. Auf die Bewerber warten Wissens-, Persönlichkeits- und Intelligenztests, außerdem Interviews und gelegentlich Assessment Center. Die Behörden bilden bedarfsgerecht aus, d. h. das Angebot an Studiums- und Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst entspricht dem Personalbedarf.

Ausbildung im öffentlichen Dienst: Die populärsten Tätigkeitsbereiche

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