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Nicht immer liegt es am Beruf an sich, wenn Auszubildende unglücklich sind. Manchmal ist es etwas Persönliches – die Chemie zwischen Azubi und Unternehmen stimmt einfach nicht. Trotz kluger Berufswahl wird die Ausbildung dann zur Qual. Jetzt heißt es: Bloß nicht leichtfertig das Handtuch schmeißen, sondern den Ausbildungsbetrieb wechseln.
Es ist das gute Recht eines Auszubildenden, Probleme offen anzusprechen – natürlich höflich. Am besten bittet man um einen Gesprächstermin. Dadurch ist gesichert, dass der Ansprechpartner die nötige Zeit und Aufmerksamkeit mitbringt.
Im Gespräch sollten Schwierigkeiten und Bedenken direkt und ehrlich genannt werden. Stehen Lohnzahlungen aus? Fühlt man sich gemobbt? Werden die Ausbildungsinhalte nicht vermittelt? Wenn der Vorgesetzte derartige Probleme einfach abtut, ist eine ordentliche Ausbildung kaum möglich. Also: Verantwortung für sich und seine berufliche Zukunft übernehmen und den Ausbildungsbetrieb wechseln!
Der Arbeitgeber sollte über diesen Entschluss informiert werden. Wer weiß, vielleicht unterstützt er einen sogar bei der Suche? Auf jeden Fall sollte man versuchen, sich im Guten zu trennen. Dazu gehört auch, mit offenen Karten zu spielen.
Neben Stellenanzeigen und Online-Portalen sind Klassenkameraden gute Anlaufstellen bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber. Vielleicht benötigt deren Ausbildungsbetrieb noch einen weiteren Azubi? Auch Berufsschullehrer sind oft gut vernetzt und haben Informationen über Ausbildungsplätze.
In jedem Fall verläuft der Wechsel des Ausbildungsbetriebes durch persönliche Kontakte schneller als über anonyme Stellenanzeigen. Und aus einer bestehenden Anstellung heraus stehen die Chancen besser als bei arbeitslosen Bewerbern. Auch deswegen ist es ratsam, nicht überhastet zu kündigen.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis fristlos und ohne Begründung beendet werden – ganz unkompliziert. Nach der Probezeit allerdings ist Vorsicht geboten! Beim Kündigen kann vieles falsch gemacht werden, unter Umständen ist die Kündigung ungültig oder es drohen sogar Schadensersatzansprüche. Also unbedingt eine Rechtsberatung der zuständigen Stelle in Anspruch nehmen.
Im Idealfall wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt. Darin lösen Arbeitgeber und Azubi das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich auf – meist mit sofortiger Wirkung. Aber Achtung: Ohne neuen Ausbildungsplatz ist der Aufhebungsvertrag riskant, denn er könnte für eine Arbeitslosengeldsperre sorgen.
Trotz Aufbruchsstimmung dürfen Ansprüche aus dem Ausbildungsvertrag nicht unter den Tisch fallen! Ausstehende Lohnzahlungen, geleistete Überstunden oder restliche Urlaubstage müssen ausgeglichen werden.
Wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Wer sich nicht im Guten vom Arbeitgeber trennt und schlechte Bewertungen fürchtet, der kann ein „einfaches Arbeitszeugnis“ verlangen. Es dient dem Nachweis der Beschäftigung und enthält keine Beurteilung.
Den Ausbildungsbetrieb zu wechseln ist eine große Herausforderung – aber besser, als seinen Traumjob an den Nagel zu hängen!
Probleme in der Ausbildung? Dr. Azubi hilft weiter: Ein Beratungsangebot vom Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
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