Ein Ausbildungsverhältnis kommt zustande, indem Azubi und Betrieb einen Ausbildungsvertrag schließen. Darin vereinbaren die Vertragspartner grundlegende Rechte und Pflichten während des Ausbildungsverhältnisses.
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Wie schließt man einen Ausbildungsvertrag ab?
Bei einer dualen Ausbildung einigen sich Betrieb und Bewerber zunächst meist mündlich: Das Unternehmen gibt eine Stellenzusage, die der Kandidat bestätigt. Bis zum Ausbildungsbeginn müssen beide Parteien jedoch zwingend einen schriftlichen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben (elektronische Formen sind ausgeschlossen). Bei unter 18-Jährigen ist das Dokument zusätzlich von den Erziehungsberechtigten – im Regelfall sind das die Eltern – zu unterschreiben.
Den unterzeichneten Ausbildungsvertrag schickt der Betrieb direkt an die zuständige Stelle, sprich: an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskamemer oder eine ähnliche Einrichtung. Dort wird geprüft, ob der Vertrag korrekt ausgefüllt wurde und ob der Lehrbetrieb und der Ausbilder für die Ausbildung geeignet sind. Bei minderjährigen Azubis wird außerdem kontrolliert, ob die Bescheinigung zur ärztlichen Erstuntersuchung vorliegt. Hat alles seine Richtigkeit, trägt die Kammer den Ausbildungsvertrag in ihr Verzeichnis ein, stempelt ihn ab und schickt ihn zurück ans Unternehmen, das dem Azubi ein Exemplar aushändigt.
Um sich als angehender Azubi beim Unterschriftstermin nicht überrumpelt zu fühlen, ist es empfehlenswert, vorab einen Verlagsvordruck zu erbitten und diesen gründlich zu prüfen. Unterstützung kann man sich bei den Eltern holen, auch die zuständigen Gewerkschaften bieten diesbezüglich Hilfe an. Tauchen Fragen oder Unklarheiten auf, sollte man beim Ausbilder nachhaken.
Was steht im Ausbildungsvertrag?
Welche Angaben ein Ausbildungsvertrag mindestens enthalten muss, bestimmt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in §11. Unentbehrlich sind demnach ...
- die Art, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll (Ausbildungsplan).
- der Ausbildungsbeginn und die Ausbildungsdauer.
- die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
- die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit.
- die Dauer der Probezeit.
- die Zahlung und die Höhe der Ausbildungsvergütung.
- der Urlaubsanspruch.
- die Bedingungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrags.
- ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen?
In § 12 erklärt das Berufsbildungsgesetz, welche Vereinbarungen in einem Ausbildungsvertrag nichts zu suchen haben. Stehen sie trotzdem drin, sind sie ungültig. Diese Vorschrift betrifft Abmachungen, …
- die den Azubi verpflichten, nach dem Ausbildungsende im Betrieb weiterzuarbeiten (Ausnahme: Azubi und Betrieb vereinbaren innerhalb der letzten sechs Ausbildungsmonate eine Übernahme).
- die den Azubi daran hindern, seinen Beruf nach dem Ausbildungsende uneingeschränkt auszuüben (und beispielsweise zur Konkurrenz zu gehen).
- denen zufolge der Azubi für seine Ausbildung zahlen soll.
- die Vertragsstrafen festlegen (etwa für den Fall eines Ausbildungsabbruchs).
- die Schadenersatzansprüche ausschließen, beschränken oder auf Pauschalbeträge fixieren.
Weblinks
Der Ausbildungsvertrag – worauf kommt es an? Mit der Checkliste von planet-beruf.de kannst du in Sekundenschnelle feststellen, ob dein Ausbildungsvertrag die wichtigsten Punkte berücksichtigt.
Muster-Ausbildungsvertrag (pdf): Wie ein Ausbildungsvertrag „in echt“ aussehen kann, zeigt das Beispiel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).