Wer im Rahmen einer dualen Ausbildung den Ausbildungsbetrieb wechseln möchte, findet dazu im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wenig Vorgaben. Umso wichtiger ist es, dabei mit Bedacht vorzugehen.
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Wie kann man rechtssicher den Ausbildungsbetrieb wechseln?
Um den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, muss das bestehende Ausbildungsverhältnis aufgelöst werden. Ein Weiterarbeiten im Rahmen des geltenden Ausbildungsvertrags ist nicht möglich: Er wurde schließlich mit dem Betrieb geschlossen, von dem sich der Auszubildende nun trennen möchte. Will der Azubi den Ausbildungsbetrieb bereits während der Probezeit wechseln, kann er das Ausbildungsverhältnis problemlos durch eine Kündigung beenden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Aufhebungsvertrag der Kündigung vorzuziehen. So vermeidet man eventuelle Schadensersatzansprüche.
Wer in seinem Ausbildungsbetrieb Probleme hatte und deshalb wechseln will, sollte prüfen, ob ein wichtiger Grund im Sinne des BBiG vorliegt. In diesem Fall kann der Azubi nämlich außerordentlich und fristlos kündigen, ohne negative Folgen fürchten zu müssen. Als wichtiger Grund gilt zum Beispiel ein schwerer und andauernder Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) durch den Ausbildungsbetrieb. Als wichtige Gründe zum Wechseln bzw. Kündigen zählen außerdem das Ausbleiben der Ausbildungsvergütung und die Nichteinhaltung des Ausbildungsrahmenplans. Als Beleg kann hier das Berichtsheft dienen, in dem der Ablauf der Ausbildung festgehalten wird.
Wie kann man ohne Zeitverlust den Ausbildungsbetrieb wechseln?
Um den Ausbildungsbetrieb möglichst nahtlos wechseln zu können, sollten Azubis im Idealfall schon einen Nachfolgebetrieb gefunden haben, wenn das Ausbildungsverhältnis gelöst wird. Benötigen sie dabei Unterstützung, können sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb wird dann individuell vereinbart, ob im neuen Vertrag die reguläre Ausbildungsdauer angesetzt wird oder ob es möglich ist, wegen der bereits geleisteten Arbeit die Ausbildung zu verkürzen.
Weblinks
Ratgeber der DGB-Jugend: Der Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) informiert rund ums Thema Ausbildungsplatzwechsel.
Erste Hilfe bei Problemen: „Dr. Azubi“ der DGB-Jugend hilft schnell, unbürokratisch und anonym.