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Berufseinstieg Polizei
Können Ausländer Polizisten werden?

Können Ausländer Polizisten werden?

Im deutschen Polizeidienst sind auch Nicht-Deutsche willkommen – allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Voraussetzungen.

Polizisten und Polizistinnen mit Migrationshintergrund sind für die deutsche Polizei von großem Wert: Sie verfügen über kulturelles Wissen und verschiedene Sprachkenntnisse, was insbesondere in Konfliktsituationen sehr hilfreich sein kann. Die deutschen Polizeibehörden intensivieren daher Versuche, migrantische Ausbildungsbewerber zu rekrutieren.

Können Ausländer Polizisten werden?

Grundsätzlich können Ausländer in Deutschland Polizisten werden. Allerdings unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen je nach Behörde und Bundesland. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Nationalität und ob der Herkunftsstaat zur Europäischen Union gehört. Wer über die deutsche Staatangehörigkeit verfügt, kann in Deutschland Polizist oder Polizistin werden – unabhängig davon, wo er oder sie geboren wurde oder welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben.

Voraussetzungen und Auswahlverfahren

Unabhängig von der Staatsbürgerschaft müssen alle Polizeibewerber diverse Voraussetzungen erfüllen und ein umfangreiches Auswahlverfahren bestehen – auch hier unterscheiden sich die 17 Bundesbehörden. Zu den Voraussetzungen zählen bestimmte Bildungsabschlüsse, formale Bedingungen wie Körpergröße oder das Alter sowie charakterliche Eigenschaften.

Im Auswahlverfahren gilt es, einige Hürden zu bewältigen: Eignungstests der geistigen und körperlichen Fähigkeiten, medizinische Tests, Bewerbungsgespräche oder auch Gruppenübungen. Der Schwierigkeitsgrad hängt dabei von der Laufbahn ab, also ob man sich für den mittleren oder höheren Dienst bewirbt.

In diesem Artikel ist alles Wichtige zusammengefasst: Wie wird man Polizist?

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Muttersprachentest und ausländische Zeugnisse

Wie in der folgenden Übersicht dagestellt, ist in manchen Bundesländern das Beherrschen der Muttersprache in Wort und Schrift eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Ähnlich verhält es sich mit ausländischen Zeugnissen. Je nach Bundesland gelten verschiedene Regelungen, ob ein ausländischer Schulabschluss anerkannt wird oder ob zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Voraussetzungen ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Bundespolizei

Baden Württemberg

  • Staatsangehörigkeit von: Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en u. Her­ze­go­wi­na, Chi­na, Frank­reich, Grie­chen­land, Irak, Ita­li­en, Ko­so­vo, Kroa­ti­en, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Po­len, Por­tu­gal, Ru­mä­ni­en, Rus­si­sche Fö­de­ra­ti­on, Ser­bi­en, Spa­ni­en, Tür­kei, Ukrai­ne, Un­garn
  • Mind. 8 Jahre legaler Aufenthalt in Deutschland
  • Befristete Arbeitserlaubnis oder unbefristete Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU
  • Beherrschen der Muttersprache in Wort und Schrift
  • Info: Auswahlverfahren bei der Landespolizei Baden Württemberg

Bayern

  • Bewerber aus Nicht-EU-Staaten: Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis
  • Beherrschen von Deutsch und Muttersprache in Wort und Schrift
  • Vertraut sein mit Verhältnissen in Deutschland sowie Kultur und Mentalität des Heimatlandes
  • Seit 5 Jahren Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Am Einstellungstag darf keine Wehrpflicht im Heimatland bestehen
  • Info: Auswahlverfahren bei der Landespolizei Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Andere Staatsangehörigkeit: Sonderregelungen bei Einstellungsberater erfragen
  • Info: Auswahlverfahren bei der Landespolizei Bremen

Hamburg

Hessen

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
  • Bewerber aus Nicht-EU-Staaten: Beherrschen von Muttersprache in Wort; 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland; Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis
  • Info: Auswahlverfahren bei der Landespolizei Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates im Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittlandes, dem Deutschland und EU Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben
  • Andere Staatsangehörigkeit: Sonderregelungen bei Einstellungsberater erfragen
  • Info: Auswahlverfahren bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates im Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittlandes, dem Deutschland und EU Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben
  • Andere Staatsangehörigkeit: Sonderregelungen bei Einstellungsberater erfragen
  • Info: Auswahlverfahren bei der Landespolizei Thüringen

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Weitere Infos

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Datum: 10/20


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